1 Euro/ Quartal für Medikationsplan

  • 678 Aufrufe
  • Letzter Beitrag 10 Oktober 2016
Dr. Günter Gerhardt schrieb 25 September 2016

Der Medikationsplan soll ab dem 1.10.2016 überwiegend über automatisch zugesetzte Zuschläge honoriert werden.Im Jahr kommen für HÄ und FÄ allerdings dabei nur maximal vier € zusätzliches Honorar pro Patient zusammen.

Dann machen wir das mit dem Medikationsplan eben so wie die ganzen Jahre zuvor und nicht wie es der Gesetzgeber will, wir verweigern uns. Als der Kollege Hoppenthaller 2010 zum Systemausstieg aufgerufen hat (Korbmodell), hat der bayerische Gesundheitsminister Söder seinen Rücktritt gefordert und Herr Seehofer hat gedroht Ärztinnen und Ärzte aus dem Osten nach Bayern zu holen. Der gleiche Seehofer, der heute am liebsten nach ungarischem Modell Bayern einzäunen lassen würde.

Sortieren nach: Standard | Neueste | Stimmen
Dr. Günter Gerhardt schrieb 26 September 2016

Dr. Bernhard Fries ist "Sprachlos - Fassungslos - Ungläubig"

Dr. Günter Gerhardt schrieb 27 September 2016

Der Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK) Dr. Andreas Kiefer zweifelt den Erfolg an, wenn Apotheker nicht stärker beteiligt werden.

Angehängte Dateien

aquarius schrieb 09 Oktober 2016

Hallo zusammen, ich verstehe das Problem nicht so ganz. Eine verantwortungsvolle Pharmakotherapie ist ohne einen Medikationsplan nicht denkbar. Er gehört zu jeder Medikamentenverordnung notwendigerweise dazu, anonsten ist eine Multimedikation nicht zu verantworten. Nun bekommen wir automatisch eine kleine Zusatzvergütung, wenn wir das weiter machen, was wir schon immer gemacht haben. Der Click auf "neuen Plan verwenden" kostet weniger als eine Sekunde. Der neue Plan bietet mehr Möglichkeiten, mehr Übersicht und eine Einheitlichkeit. Man kann

aquarius schrieb 09 Oktober 2016

....die Pläne von Kollegen sogar einscannen und direkt weiter verwenden. Der Scanner kostet 45.- und refinanziert sich nach dem 2. Scann durch die eingsparte Arbeitszeit der MFA. Das einzige richtige Problem ist, dass die Krankenhäuser nicht verpflichtet sind, ihre Entlassmedikation in dieser Form anzugeben. Hier müssten die Kräfte gebündelt werden, hier müsste der Vorstoss erfolgen, statt "Verweigerung" zu schreien, wenn mal ein wirklicher Fortschritt erfolgt!

 

Dr. Günter Gerhardt schrieb 10 Oktober 2016

Sie haben völlig recht liebe Frau Kollegin/ lieber Herr Kollege aquarius. Mein Verweigerungsaufruf richtet sich auch nicht gegen die medizinische Sinnhaftigkeit des Medikationsplans, sondern gegen die möglichen gegen uns gerichteten Kosequenzen, den "Rattenschwanz" ( s. "Wächst mit dem Medikationsplan das Haftungsrisiko?")

Close