Immer wieder geraten Ärzte bei der Abrechnung von nicht selbst erbrachten Laborleistungen mit dem Strafrecht in Konflikt.
Die angehängte Datei (20 T € Geldstrafe) stellt die o.g. beiden Fälle vor.
Auch angehängt ein weiterer Fall mit Verhängung einer 3 jährigen Haftstrafe.