Die Plausi- Prüfungen von Praxisgemeinschaften wegen der Abrechnung von Vertreterfällen in Westfalen-Lippe greifen. Mehr als 200 Prüfverfahren laufen, 23 Prüfvorgänge gingen an die Staatsanwaltschaft.

23 Fälle bedeuten 23 zu viel. Das muss die Plausi selbst lösen. Auch bei Kenntnis des Gesetzestextes ist  nicht zu übersehen, dass in unsere Selbstverwaltung hinein regiert wird, sich am Sicherstellungsauftrag der KV nicht gestört wird, das Antikorruptionsgesetz gegen Ärzte seit dem 4.6.2016 Realität ist. 
Im Gegenzug verzichten wir nicht länger auf das Streikrecht und reichen Ärzte im Plausi-Verfahren nicht weiter an den Staatsanwalt.