Die Allgemeinärztin Kristina Hänel ist am 24.11.2017 zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Gießen befand die Ärztin für schuldig, für einen Schwangerschaftsabbruch geworben zu haben. Das ist seit 1933 in Deutschland verboten.

Das ist ein Skandal liebe Kolleginnen und Kollegen. Sie hat informiert zum Schwangerschaftsabbruch. Die Richterin sah darin eine Werbung für den Schwangerschaftsabbruch. Sie kennt wohl nicht den Unterschied von Information und Werbung. Neutral zu informieren ist Teil der ärztlichen Berufsausübungsfreiheit.