Rechtsausschuss und Gesundheitsausschuss des Bundesrats kritisieren, dass der Gesetzesbeschluss "allein wettbewerbs-bezogene Handlungen erfasst,die patientenschutzbezogene Handlungsmodalität des Verstoßes gegen berufsrechtliche Pflichten hingegen ausspart".

Apotheker fallen aus dem dem Anwendungsbereich des Gesetzes heraus!

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung das Anti-Korruptionsgesetz evtl. zu ändern (zu verschärfen!), je nachdem, ob zukünftig "in der Praxis Strafverfolgungslücken in einem Umfang auftreten, der geeignet ist, das Vertrauen der Patienten in das Gesundheitssystem zu beeinträchtigen".

Wir wissen alle liebe Kolleginnen und Kollegen, dass viele unserer Patienten längst das Vertrauen in unser Gesundheitssystem verloren haben, aber sicher nicht wegen aufgetretener Strafverfolgungslücken.
Das Anti-Korruptionsgesetz gegen Ärzte ist vielen Politikern immer noch nicht scharf genug!
Nur deswegen soll nachgebessert werden. Ich erinnere an die Sätze eines Mitglieds im Gesundheitsausschuß des Deutschen Bundestages: "Wir hatten noch nie so leichtes Spiel mit der Selbstverwaltung der Ärzteschaft wie in den letzten Jahren. Die sind zu sehr mit sich selbst beschäftigt. Das Anti-Korruptionsgesetz hätte nie ins Strafrecht kommen dürfen". 

Das kann doch liebe Kolleginnen und Kollegen so nicht weiter laufen. Wir kriegen derzeit nichts aber auch gar nichts mehr gebacken. Und warum nicht? Innerärztliche Querelen lähmen uns, wir verstolpern eine Entwicklung nach der anderen (GOÄ, Anti-Korruption, Ambulantisierung, Honorarplus=Minus...).
Ihre Meinung dazu würde mich schon interessieren! Die Kammer und KV-Wahlen sollten wir auf keinen Fall verstolpern. Was wir brauchen sind mutige Köpfe an der Spitze, die sich einig sind, die auch mal bereit sind, die Karte es geht nicht ohne uns 370 000 berufstätige Ärztinnen und Ärzte! Googlen Sie mal Wolfgang Hoppenthaller. Das wäre es gewesen. Herr Seehofer hat uns damals gedroht, Ärzte aus dem Osten zu holen.