Antikorruptionsgesetz

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  • Letzter Beitrag 04 März 2017
Dr. Günter Gerhardt schrieb 07 Januar 2016

„Die schweigende Mehrheit hat aufgehört zu schweigen!“ Diesen derzeit häufig im Zusammenhang mit der Flüchtlingsproblematik zu hörenden Satz sollten wir uns liebe Kolleginnen und Kollegen zu Eigen machen.
Schon wieder neue Gesetze, keiner wollte sie, jetzt sind sie da! Ärzte zurück ans Steuerrad! muss deshalb zurecht die Devise des Kollegen Pramstaller, Neurologe und Buchautor (s.angehängte Datei) lauten.


Mit Schultern hochziehen und ‚machen kann man eh nix‘ muss jetzt Schluss sein, weil mit diesen Gesetzen Probleme auf uns zukommen, die existenzvernichtend sind.

Wir müssen aufhören zu schweigen, weil gerade Ärzte und ärztliche Kooperationen plötzlich betroffen sind von Auswirkungen z.B. des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen: Hegt ein Staatsanwalt einen Anfangsverdacht beispielsweise infolge einer anonymen Anzeige, von wem auch immer, kann es zu Praxisdurchsuchung, Untersuchungshaft und damit verbundenem Rufschaden kommen.
Ist halt so, betrifft mich eh nicht und schweigen? Falsch! Hier ist reden angesagt mit Kollegen, KV, Kammer, Juristen. Wie packen wir’s an? Lassen Sie sich im Rahmen einer von der örtlichen Kreisärzteschaft oder der KV/ Kammer organisierten Fortbildungsveranstaltung von kundigen Juristen fit machen für den Umgang mit diesem Antikorruptionsgesetz. In den 90iger Jahren waren Veranstaltungen mit dem Thema „Was tun wenn der Staatsanwalt kommt?“ sehr „beliebt“ und die Teilnehmer waren im Ernstfall froh über die dort erhaltenen Infos. Beauftragen Sie Ihre Kollegin/ Ihren Kollegen, die/der in der Vertreterversammlung von KV o. Kammer sitzt zu klären, wie dort mit dem Thema Umsetzung Antikorruptionsgesetz umgegangen wird. Gibt es dort Anhänger des vorauseilenden Gehorsams, die sich beispielsweise für das Schulen von Sonderstaatsanwälten-Ärzte stark machen? Wenn ja, beauftragen Sie diese Kollegin, diesen Kollegen sich in den Vertreterversammlungen entsprechend zu äußern, verfassen Sie zusammen mit Kolleginnen und Kollegen ein „scharfes“ Schreiben an Ihre zuständige KV/ Kammer. Dort soll nicht der Staatsanwaltschaft unterstützt werden, sondern wir, die zahlenden Mitglieder.

Schauen Sie sich die angehängte Datei an und posten Sie bitte Ihre Meinung dazu!

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Dr. Günter Gerhardt schrieb 02 März 2017

Leider ist der "Sündenfall" längst - am 4.6.16 -  im Bundestag verabschiedet worden und grausame Realität in unserem Alltag.

Erwin Rüddel aus RLP (CDU,MdB) hat schon 2015 in seiner Funktion als Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags gesagt: "Wir hatten noch nie so leichtes Spiel mit den Ärzten wie zur Zeit. Das Antikorruptionsgesetz hätte nicht passieren dürfen und schon gar nicht im Strafgesetz landen dürfen".

Wenn sich in der KBV nichts ändert liebe Kolleginnen und Kollegen, dann sage ich der Selbstverwaltung der Vertrags- ärzte und -psychotherapeuten eine düstere Zukunft voraus. Dann könnten wir diesen Papiertiger auch abschaffen, wovor ich aber ausdrücklich warne. Eine KV, wie sie unsere Kollegen zu Beginn des letzten Jahrhunderts erstritten haben auf Augenhöhe zur Politik und den Kassen, bekämen wir nie wieder.

Passend dazu möchte ich Ihnen die Forderung "Mut zum Widerstand" von Heidrun Gitter, Kammerpräsidentin in Bremen, gesprochen auf dem 119. Deutschen Ärztetag 2016 in HH, mit auf den Weg geben und die Worte von unserem Präsidenten der Bundesärztekammer Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery: "Mit Verlaub - Sie müssen aber auch mitmachen".

Ich kann Sie liebe Kolleginnen und Kollegen nur eindringlich bitten, sich zu diesem Thema "Antikorruption" schlau zu machen, und bitte beteiligen Sie sich mit Stellungnahmen, Meinungen, Eischätzungen und Informationen zu diesem und anderen Themen bitte auf diesem Portal.
Die Rheinlandpfälzer unter Ihnen brauchen ja keine Angst mehr zu haben ;- )), dieses Problem sind wir los!

Der wahre Knackpunkt: Das Antikorruptionsgesetz ist überschießendes Strafrecht und Folge davon, dass das Berufsrecht in der Vergangenheit nicht konkretisiert wurde und Verstöße lange nicht ausreichend sanktioniert wurden.
Auch jetzt sollten die Ärztekammern konkret sagen, was sie für sinnvoll halten und was nicht. Hilfreich wäre es, wenn der § 31 der Berufsordnung nicht nur aus vier Sätzen bestehen würde, sondern aus vier Seiten.

Dr. Günter Gerhardt schrieb 04 März 2017

Seminarhinweis Antikorruptionsgesetz:

Samstag 11. März 2017 10 bis ca. 14 Uhr Kanzlei Broglie, Schade & Partner Wiesbaden Richard-Wagner-Str. 81
bsp@arztrecht.de  0611 18095-0

 

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