Die Kassen versuchen zu suggerieren, die Verordnung in Subgruppen ohne Zusatznutzen sei per se unwirtschaftlich.

Wissen Sie liebe Kolleginnen und Kollegen was es heißt zusatznutzenkonform zu verordnen?
Es kann nicht sein, dass die geplante Arzt-Information über die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung als Leitlinie oder als Prüfkriterium benutzt werden.
Die KVen Ba-Wü und Bayern sehen die Gefahr, dass die Kassen die zusatznutzenkonforme Verordnung als Kriterium verwenden, um Prüfanträge gegen Ärzte zu erwirken, als auch dass die Hinweise über die Ergebnisse der Nutzenbewertung den Status einer Art Nebenleitlinie zur Arzneimittelverordnung erhalten.

Wir müssen uns wehren, liebe Kolleginnen und Kollegen.Dieser tägliche Aufwand, Nachschauen im Internet, bei dem Patienten und bei dem usw....,würde unsere Arbeit in der Praxis ganz erheblich beeinträchtigen.

AMVSG = Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz