Der Aufbau eines Informationssystems für Ärzte über die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung wird wohl zu einem Kernpunkt der bevorstehenden Novellierung des AMNOG.

Die Kassen möchten Rp.per Arznei-Ampel steuern. Eine Praxissoftware könnte Ärzte besser über Innovationen informieren. Über das "Wie" ist noch zu reden

Es wird gesetzlich fixiert, dass wir über die Ergebnisse der Nutzenbewertung von Arzneimitteln zu informieren sind (§ 35 b SGB V Absatz 3a).

Und wir müssen dann zukünftig bei manchen (vielen?) Verordnungen erst mal nachschauen, ob wir das Medikament  dem Patienten verschreiben dürfen, ob der Patient in die Subgruppe passt? Kann nicht sein, oder doch? Wehren wir uns?!