Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Lutz Stroppe am 27.3.2017: " Eine große Rolle im Arzt Informations System (AIS) spielen Arzneimittel oder Subpopulationen spielen, für die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) keinen Nachweis eines Zusatznutzens anerkannt hat. Arzneimittel ohne nachgewiesenen Zusatznutzen müssen eine Verordnungsalternative für den Arzt bleiben".
Ein solcher Satz vor dem Hintergrund des Beschlusses des LSG Berlin Brandenburg vom März 2017:
Der Erstattungsbetrag für die Verordnung von Subpopulationen ist unwirtschaftlich. 

Hecken wundert sich, dass Produkte mit Zusatznutzen "nicht zum Fliegen kommen" und Arzneien ohne Zusatznutzen nicht mehr verordnet würden.
Er schlägt deshalb vor, die regionalen Arzneimittelvereinbarungen zu streichen und dafür die Arzt-Information verpflichtend einzuführen. Nicht falsch verstehen, das bedeutet nicht keine Regresse mehr, sondern es geht nur darum die zwischen Kassen und KVen auf Landesebene zu vereinbarenden (in der Regel harmlosen) Arzneimittelvereinbarungen zu streichen und dafür die Ärzte zu verpflichten, das Arzt-Informations-System(AIS) scharf zu schalten. Dieses AIS ist jedoch nicht ohne, wollen doch die Kr`kassen, dass es einen Wirtschaftlichkeitshinweis enthält. Wird der nicht eingehalten, könnten Regresse drohen.

Ursprünglich waren wir guter Hoffnung, dass wir uns mit der Einführung von Preisverhandlungen nicht mehr um die Kosten pharmakologischer Innovationen kümmern müssen. Wir gingen und gehen immer noch davon aus -  und sollten uns auch vehement dafür einsetzen -  dass der zwischen dem GKV (=Gesetzliche Kranken Versicherung) Spitzenverband und dem Hersteller vereinbarte Erstattungsbetrag die Wirtschaftlichkeit des Arzneimittels über das gesamte Anwendungsgebiet herstellt. Ich betone ausdrücklich  ‚gesamte Anwendungsgebiet‘, weil es bei Arzneiinnovationen mehrere Subgruppen geben kann, von denen ein Zusatznutzen nur in einer oder mehreren dieser Subgruppen anerkannt worden ist. In der Folge wurde deshalb dann ein Mischpreis gebildet für die Innovation mit ihren Subgruppen. Jetzt haben die Krankenkassen plötzlich bemerkt, dass für eine Arzneiinnovation der gleiche Preis erstattet wird, auch wenn es sich um eine Subgruppe ohne anerkannten Zusatznutzen handelt. Warum aber haben dann die Krankenkassen nach den Preisverhandlungen von einer Mischkalkulation für den Erstattungsbetrag gesprochen? Wie auch immer, das ist nicht unser Problem! Für diese o.g. Wirtschaftlichkeit über das gesamte Anwendungsgebiet nach vereinbartem Erstattungsbetrag muss sich unsere KV als unsere Interessenvertretung stark machen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Krankenkassen jetzt dazu übergehen, gezielte Regressanträge in einer Subgruppe zu stellen  bei einer sich auf das gesamte Anwendungsgebiet beziehenden, indikationsgerechten Verordnung.

Was Herr Hecken da vorhat ist zu kurz gesprungen, sinnvoll wäre eine Regelung die da lautet "wir nutzen das in unsere Praxissoftware installierte AIS und müssen dafür keine Arzneimittelregresse mehr befürchten!"