Enttäuschung bei den Psychotherapeuten: Ihre Vergütung wird nur geringfügig korrigiert. Sowohl der "Srukturzuschlag" für eine Sprechstundenhilfe als auch die Umstellung auf den Orientierungspunktwert 2009 sind rechtmäßig. So die Entscheidung des Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG)