Das Versorgungsstärkungsgesetz hat den Abzug von der Gesamtvergütung und damit Honorareinbehalt neu geregelt.Und jetzt zugunsten der Krankenkassen, so die Meinung der Kasseler Richter.

Und das passiert alles so, ohne Gegenwehr!?

Jetzt ist gerade das neue Kontrollgesetz in der Mache...usw. usw. Wofür unsere Kolleginnen und Kollegen ab 1900 gekämpft haben, wird nach und nach zerstört ohne jegliche Gegenwehr von der Basis. Das können auch KVen und Kammern nicht alleine stemmen. Da müssen wir liebe Kolleginnen und Kollegen etwas tun, demonstrieren, uns verweigern...es geht nämlich nicht ohne uns. Auch wenn dieser Populist Seehofer damals als Herr Hoppenthaler das Korbmodell umsetzen wollte, meinte, er hole dann eben Ärztinnen und Ärzte aus osteuropäischen Ländern.

Zur Historie:
In einem offenen Brief am 25.7.1900 forderte der Leipziger Arzt Dr. Hermann Hartmann seine Kollegen auf, sich zu organisieren, um der übergroßen Macht der Krankenkassen entgegenzutreten. Die Zustimmung war groß, diktierten doch die Krankenkassen seit Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung1883 den Ärzten die Kosten der Kassenbehandlung. Hartmanns Brief führte am 13.9.1900 zur Gründung des "Verbandes der Ärzte Deutschlands zur Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen", auch "Leipziger Verband" genannt.
Die neue Standesorganisation schloss Tarifverträge mit den Krankenkassen ab. Erste Erfolge gab es 1906 mit dem Tarifvertrag mit der "Norddeutschen LIoyd" im Interesse der Schiffsärzte. Beim Abschluss des Berliner Abkommens 1913 war der Leipziger Verband Verhandlungsvertreter der Ärzteschaft. 1924 änderte der Verband zu Ehren des ein Jahr zuvor verstorbenen Gründers Hermann Hartmann seinen Namen in "Hartmannbund".

Die Weltwirtschaftskrise 1929 führte zueiner erneuten Zuspitzung der Auseinandersetzung zwischen Ärzten und Krankenkassen. In den heftigen Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen ging es immer wieder um die unzureichende Vergütung der Kassenärzte.Die Reichsregierung reagierte mit einer Notverordnung. So führte sie im Juli 1930 eine Selbstbeteiligung der Versicherten in Form einer Krankenscheingebühr ein, um das System zu entlasten. Auch die Ärzte blieben nicht verschont.Eine weitere Notverordnung vom 1.12.1930 sah u.a, eine Zulassungsbeschränkung bei der Neubesetzung von Kassenarztsitzen vor. Der Hartmannbund reagierte prompt mit einer Großkundgebung in Berlin am 9.12.1930. Auch die Krankenkassen konnten in Zeiten der Krise nicht mehr auf ihre priviligierte Stellung vertrauen. Sie mussten erhebliche Eingriffe nin ihre Autonomie und Selbstverwaltung befürchten.
Als die Regierung imFrühjahr 1931 mit der Verstaatlichung des Gesundheitswesens drohte, wurde die Beteiligten an einen Tisch gebracht. Das Ziel der Verhandlungen des Jahres 1931 konnte nur sein, die ärztliche Versorgung der Versicherten auf Dauer sicherzustellen und stabile Verfahren der Konfliktregelung zu etablieren.

Nach zähen Verhandlungen fanden die Kontrahenten einen Kompromiss, den die Regierung am 8.12.1931 in Form einer präsidialen Notverordnung auf den Weg brachte, eine völlige Neuordnung der Krankenversorgung. Kassen und Ärzteschaft hatten sich auf eine Kopfpauschale geeinigt, deren Entwicklung sich an den Reallöhnen orientierte, ein weitreichendes Zugeständnis des Hartmannbundes und bedeutete den Verzicht auf die Einzelleistungsvergütung. Die Krankenkassen verpflichteten sich im Gegenzug, Kollektivverträge mit der Ärzteschaft abzuschließen und eine mit öffentlich-rechtlichem Status versehene Vertretung der Ärzte zu akzeptieren: Die "Kassenärztlichen Vereinigungen" (1.1.1932).
Diese neuen Ärztevertretungen sollten von nun an die ambulante medizinische Versorgung sicherstellen, im Namen der Ärzteschaft Kollektivverträge mit den Krankenkassen abschließen und die Honorare an die Ärzte ausbezahlen. Sie waren zugleich Selbstverwaltungen, Interessenvertretung, aber auch Kontrollinstanz der Ärzte: Selbstverwaltung und Disziplinargewalt. Die Bedingung der Regierung für diesen Kompromiss: Die Ärzte mussten in Zukunft auf Streiks zur Durchsetzung ihrer Interessen verzichten. Zur Klärung von Streitfragen wurde ein Vertragsausschuss von Krankenkassen  und Ärzteschaft gebildet.