Das Bundesverfassungsgericht hat am 20.4.2016 ein Urteil verkündet. Im Kernbereich muss die Privatsphäre besser geschützt werden. Inwieweit das auch Ärzte betrifft bleibt vage. Der erste Senat des Bundsverfassungsgerichts fordert einen besseren Schutz der Berufsgeheimnisträger, Ärzte haben keinen generellen Schutz, im 120-seitigen Urteil ist die Rede von einer Abwägung im Einzelfall.