Ab März 2017 können wir Schwerkranken Arzneien auf Cannabisbasis verordnen bei Schmerzen, bei bestimmten chron. Erkrankungen, bei schwerer Appetitlosigkeit und Übelkeit.Wir müssen uns bereit erklären, unsere Daten in anonymisierter Form dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für eine Begleiterhebung zur Verfügung zu stellen. Allein der Arzt darf über die Notwendigkeit der Abgabe entscheiden. Krankenkassen dürfen dürfen die Kostenübernahme nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen