Das AIS hat für Michael Hennrich Priorität bei der Novelle des AMNOG 2.0, auch ArzneiMittelVersorgungsStärkungsGesetz (AMVSG) genannt. Doch Obacht: Sprengstoff!!!

Infos zum AMNOG bzw. zur Novelle:

Ursprünglich waren wir guter Hoffnung, dass wir uns mit der Einführung von Preisverhandlungen nicht mehr um die Kosten pharmakologischer Innovationen kümmern müssen. Wir gingen und gehen immer noch davon aus -  und sollten uns auch vehement dafür einsetzen -  dass der zwischen dem GKV (=Gesetzliche Kranken Versicherung) Spitzenverband und dem Hersteller vereinbarte Erstattungsbetrag die Wirtschaftlichkeit des Arzneimittels über das gesamte Anwendungsgebiet herstellt. Ich betone ausdrücklich  ‚gesamte Anwendungsgebiet‘, weil es bei Arzneiinnovationen mehrere Subgruppen geben kann, von denen ein Zusatznutzen nur in einer oder mehreren dieser Subgruppen anerkannt worden ist. In der Folge wurde deshalb dann ein Mischpreis gebildet für die Innovation mit ihren Subgruppen. Jetzt haben die Krankenkassen plötzlich bemerkt, dass für eine Arzneiinnovation der gleiche Preis erstattet wird, auch wenn es sich um eine Subgruppe ohne anerkannten Zusatznutzen handelt. Warum aber haben dann die Krankenkassen nach den Preisverhandlungen von einer Mischkalkulation für den Erstattungsbetrag gesprochen? Wie auch immer, das ist nicht unser Problem! Für diese o.g. Wirtschaftlichkeit über das gesamte Anwendungsgebiet nach vereinbartem Erstattungsbetrag muss sich unsere KV als unsere Interessenvertretung stark machen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Krankenkassen jetzt dazu übergehen, gezielte Regressanträge in einer Subgruppe zu stellen  bei einer sich auf das gesamte Anwendungsgebiet beziehenden, indikationsgerechten Verordnung.