Für die Notfallversorgung in Kliniken sollen künftig FÄ binnen 30 Minuten erreichbar sein. Der Notarzt, der rausfährt muss nicht zwingend ein FA sein.

Der Gemeinsame Bundes Ausschuss (G-BA) soll ein System gestufter Notfallstrukturen in Krankenhäusern entwickeln. Das bezieht sich auf die stationäre Notfallversorgung, nicht auf ambulante Fälle. Aber: Damit erstellt der GBA indirekt auch eine Vorauswahl der Standorte, an denen künftig die von Union und SPD geforderten integrierten Notfallzentren, in denen der vertragsärztliche Bereitschaftsdienst aufgehen soll, angesiedelt werden.

Soll die ganze Diskussion um die ambulante Versorgung von Notfallpatienten jetzt zerredet werden?

M.E. ja! Qualifiziert sich ein Krankenhaus nicht für ein integriertes Notfallzentrum, in dem die kassenärztliche Bereitschaftspraxis aufgehen soll, wird das Krankenhaus geschlossen und damit auch die Bereitschaftspraxis. Wäre da nicht der Ausbau praxisklinischer Strukturen als ein Ersatzmodell für zu kleine, unwirtschaftliche und nicht mehr leistungsfähige Krankenhäuser sinnvoller?.Dies insbesondere in ländlichen Regionen- und in der Hand niedergelassener Ärzte. Die Bereitschaftsdienstpraxen könnten dort bleiben.