Die Anbindung an die Grundlohnsumme wird gekippt. Auch soll es flächendeckende Modelle zur Blanko-Verordnung geben, d.b.der Heilmittelerbringer bestimmt auf Basis einer ärztlichen Verordnung selber über Auswahl, Dauer und Frequenz einer Therapie. Gilt für Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen.

Die Budgetverantwortung kann dann aber nicht mehr bei den verordneten Ärztinnen und Ärzten liegen