Die Verblisterung von Arzneimitteln war bislang ein Thema zwischen Apotheke und Kasse. Hier ist eine Änderung vorgesehen: Die Arzneimittelpreisverordnung findet künftig keine Anwendung mehr, wenn die Abgabe von aus Fertigarzneimitteln entnommenen Teilmengen aufgrund ärztlicher Verordnung erfolgt.

Die Deutsche Apotheker Zeitung DAZ klärt auf.