22.6.17: Die Kassen haben nachgegeben, die Klage der KBV gegen die Bewertung der neuen psychotherapeutischen Akutziffern ist vom Tisch: 35151 und 35152 wurden um 3,5% erhöht.

Endlich zeigt sich da mal eine kämpferische KBV: Klage vor dem LSG Berlin-Brandenburg:

  • Nicht angemessen: Einen niedrigeren Zeitaufwand für die neuen Leistungen Sprechstunde und Akutbehandlung anzusetzen verstoße gegen das SGB V
  • Willkür: Ohne empirische Datengrundlage zwischen den neuen Leistungen und der Richtlinientherapie zu differenzieren sei Willkür.
  • Probatorik: Dass die Vergütung der nun verpflichtenden probatorischen Sitzungen nicht angehoben werde, widerspreche dem neuen Regelungsregime der psychotherapeutischen Versorgung.

Die Vergütungsbewertung neuer Psychotherapie-Leistungen hat einen Proteststurm ausgelöst. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) prüft noch (16.5.2017)