Das Anti-Korruptionsgesetzes ist am 14.4.2016 im Bundestag verabschiedet worden. M.E. der Supergau schlechthin.

Somit fällt die Verletzung heilberuflicher Unabhängigkeitspflichten nicht unter den korruptiven Tatbestand.

Interessant auch die ergänzende Formulierung im Begründungsteil des Gesetzes.