Der Ärger um die GOÄ Novelle war ein zentrales Thema des 119. Deutschen Ärztetages Hamburg vom 24. bis 27.Mai 2016. EBMisierung jetzt vom Tisch?

Nach kontroverser, von Skepsis begleiteter Debatte hat der Ärztetag den Vorstand erneut beauftragt, Verhandlungen zur GOÄ Reform fortzusetzen.

Unter folgenden Bedingungen hat die Ärzteschaft zugestimmt:

  • Leistungslegenden und -bewertungen sowie die neue Steigerungssystematik müssen den medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen des Jahre 2016 entsrechen
  • die Bewertung muss einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation folgen
  • patientenindividueller Zusatzaufwand muss in Zusatzleistungen oder durch Steigernugsfaktoren abgebildet werden können
  • sprechende Medizin und Leistungen der Grundversorgung müssen besser als bisher bewertet werden
  • die Aufgaben der gemeinsamen Kommission von Ärzten, PKV und Beihilfe (GeKo !!!) müssen auf die Erarbeitung konsentierter Empfehlungen zur Weiterentwicklung der GOÄ beschränkt (!!!)werden.

Damit würde dann (hoffentlich!) die GeKo nicht mehr wie ursprünglich geplant prüfen ob "aufgrund der objektiven Schwere des Einzelfalles" eine Steigerung des sog. robusten Einfachsatzes um den Faktor 2 möglich ist. Eine Frage drängt sich trotzdem auf: Was verbirgt sich alles hinter der Formulierung "Erarbeitung konsentierter Empfehlungen zur Weiterentwicklung der GOÄ"? Gehört dazu auch die ursprüngliche Aufgabenbeschreibung, dass die GeKo auch regelmäßig die Honorarentwicklung erfasst und auf dieser Grundlage 2-mal jährlich Empfehlungen (Über- und Unterbewertungen) zur Anpassung und Weiterentwicklung der GOÄ gibt?