Eine Urologin erhielt von einem Laborarzt 0,25 € für jede Überweisung. OLG Richter bestätigten KV-Rückforderungen von 295 000 €. Das Verfahren geht in die Revision.

Zahlen Ärzte Geld für die Überweisung von Untersuchungsmaterial an Kollegen, kann die KV entsprechende Honorare zurückfordern.

Aus der Urteilsbegründung: Auch bei einer Deklarierung als "Aufwandsentschädigung" kann in Wirklichkeit eine rechtswidrige Provisionsabsprache vorliegen.