KV = Freund und Helfer und strafrechtlicher Sargnagel

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  • Letzter Beitrag 19 November 2018
Dr. Günter Gerhardt schrieb 19 November 2018

KV Chef Heckemann wollte in der VV am 16.10.18 den Handlungsbedarf in der Strafverfolgung illustrieren und die Janusköpfigkeit der KV: Freund und Helfer der Niedergelassenen und strafrechlicher Sargnagel.

Warum der Kollege Heckemann das nicht zeitnahe Ahnden von Fehlverhalten ausgerechnet am Beispiel eines ärztlichen Missetäters seiner KV demonstrieren will, erschließt sich mir nicht. Er weiß doch nur zu gut, dass der Disziplinarausschuss der KV eigene Sanktionsmöglichkeiten hat und 600 000 € längst durch die Prüfgremien regressiert sind.
Dem Staatsanwalt hier das Feld zu überlassen birgt die Gefahr flächenbrandähnlicher Ermittlungsverfahren.

 

s.u.

Dr. Günter Gerhardt schrieb 19 November 2018

Zu lange Verfahrensdauer

KV-Chef Heckemann kritisiert Justiz – und Medien

13 Jahre ist es her, dass die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Strafanzeige wegen Abrechnungsbetrugs gegen ein MVZ erstattete. Inzwischen soll das Landeskriminalamt intensiv ermittelt und die KV den Schaden in Höhe von etwa 600.000 Euro „regressiert“ haben. Aber: Die Eröffnung der Hauptverhandlung steht noch immer aus, beklagte KV-Vorsitzender Dr. Klaus Heckemann.

Heckemann: "Auch realisierte Rückforderungen sind für uns kein Gewinn."
© KVS

Der Fall hatte auf Heckemanns Intervenieren bei der Staatskanzlei sogar zu einem Gespräch mit dem Sächsischen Justizminister geführt. Gegenstand: Kritik an der Leistungsfähigkeit der Justiz. „Es stellte sich heraus, dass der Engpass wohl beim zuständigen Gericht für Wirtschaftsstrafsachen lag beziehungsweise liegt, was mit dem Verfahren zur Insolvenz der Infinus AG, die einen der größten Finanzskandale Deutschlands verursacht hat, blockiert war“, berichtete Heckemann am vergangenen Freitag auf der Vertreterversammlung seiner KV in Dresden. Etwa 22.000 Anleger seien um rund 312 Millionen Euro betrogen worden.

Warum Heckemann darüber in der VV berichtete? Zum einen wolle er damit illustrieren, dass in der Strafverfolgung offenbar Handlungsbedarf besteht, ausreichend - vor allem personelle Ressourcen – zu gewährleisten, „wobei diese gewiss nicht durch ärztliche Missetäter über Gebühr belastet werden.“ Das zeitnahe Ahnden von Fehlverhalten im strafrechtlichen Sinne ist laut Heckemann jedoch für das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat und zum Erzielen einer Präventionswirkung unerlässlich: „Bleibt die Ahndung strafbaren Verhaltens aus oder erstrecken sich Gerichtsprozesse über Jahre, hat dies bedenkliche Folgen für die Rechtstreue des Einzelnen und damit letztlich für unsere gesamte Gesellschaft“, warnte er.

Zum anderen sei die KV verpflichtet, das wollte Heckemann offenbar klar stellen, einen Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen mit nicht nur geringfügiger Bedeutung für die gesetzliche Krankenversicherung unverzüglich der Staatsanwaltschaft zu melden. Darin manifestiere sich „besonders deutlich deren vielberufene Janusköpfigkeit“: Die KV sei „Freund und Helfer des niedergelassenen Arztes in Personalunion als dessen Kontrolletti oder gar strafrechtlicher Sargnagel“. Die Tätigkeit in diesem Spannungsfeld sei schwierig, bedürfe aber trotzdem keiner schizophrenen Persönlichkeitsstruktur.

Fest stehe, dass die Vertragsärzteschaft eine „rechtlich-finanzielle als auch moralisch-ethische Solidargemeinschaft“ sei, die dann unter Last gerate, wenn einzelne Kollegen nur ihren persönlichen Vorteil im Blick hätten. Schwer erträglich werde es laut Heckemann, „wenn es diesen Kollegen gelingt, die Medien (…) auf ihre Seite zu ziehen“ und in der Folge Schlagzeilen wie „Fleißiger Landarzt wird von Regressforderungen der KV Sachsen heimgesucht“ zu lesen. „Die Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit zur Überwindung dieser immer wieder auftretenden Phalanx aus gelegentlich zu verzeichnendem ärztlichem Egoismus, einfach zu manipulierender Öffentlichkeit und selbstherrlichen Medien belastet die Ressourcen der KV Sachsen unnötig“, konstatierte der KV-Chef. „Selbst in Fällen, bei denen die Zeitprofile den Anschein erwecken, der Kollege hätte rund um die Uhr gearbeitet, kann es schwer fallen, der Öffentlichkeit unseren gerechtfertigten Handlungsbedarf zu vermitteln.“ Der Umstand, dass ein übermäßiger Griff in den Honorartopf zur Benachteiligung korrekt abrechnender Ärzte führt, gehe oftmals gänzlich unter – und verkenne die Tatsache, „dass realisierte Rückforderungen für uns keinen Gewinn darstellen.“

19.11.2018 09:20:43, Autor: Aus Sachsen für den änd: Anja Köhler

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