Keine Sorge, nicht in RLP, sondern in Berlin.

Was ist passiert? Die Wahlumschläge wurden mit 'Ordnungszahlen' gekennzeichnet. Diese Ziffern ermöglichen eine Zuordnung von Wahlbriefen zu den Wahlberechtigten.

Mit der Klage wollen VV Mitglieder überprüfen lassen, ob die Grundsätze der freien und geheimen Wahl gewährleistet waren.

Gericht weist Eilantrag der KV Berlin zurück. Die Ordnungsgemäßheit der Wahl könne nach der Stimmauszählung in einem speziellen Wahlanfechtungsverfahren geltend gemacht werden.