Vergütungskommission ohne Sachverstand! Sorry, dass ich das so schreibe. Ich will den sicherlich hochkarätigen Professorinnen und Professoren aus Klinik, Hochschule, Uni, Institut für Arbeitsrecht und Sozialbeirat der Bundesregierung nicht zu Nahe treten, aber können die unsere Arbeit in den Versorgerpraxen wirklich beurteilen? Ich habe allergrößte Zweifel.

Verbände müssen draußen bleiben

Bis Ende kommenden Jahres soll die „Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem“ Vorschläge machen, wie sich das ärztliche Honorarsystem reformieren lässt. Nun ist die Besetzungsliste für das Gremium öffentlich geworden: Auf Lobbyisten aus Verbänden verzichtet man.

Auch der Vositzende des Sachverständigenrats, Prof. Gerlach, soll der Vergütungskommission angehören.
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Am heutigen Mittwoch (20.6.18) will das Bundeskabinett die Installation der Vergütungskommission beschließen. 13 Mitglieder soll das Gremium zählen. Vier von ihnen sollen aus dem Sachverständigenrat für die Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen kommen, berichtet der „Dienst für Gesellschaftspolitik“ (dfg) unter Berufung auf einen Vorschlag von Gesundheitsminister Jens Spahn. Unter ihnen finden sich Prof. Ferdinand Gerlach, Vorsitzender des Sachverständigenrats und Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin, und Prof. Marion Haubitz, Direktorin der Medizinischen Klinik III am Klinikum Fulda.

Zwei weitere Mitglieder gehören laut dfg dem Wissenschaftlichen Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs beim Bundesversicherungsamt an, nämlich Prof. Saskia E. Drösler von der Hochschule Niederrhein und der Gesundheitsökonom Prof. Volker Ulrich von der Uni Bayreuth.

Fünf der 13 Kommissionsmitglieder sollen nach dem Willen Spahns Juristen sein, unter ihnen Prof. Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht an der Uni Bonn, und Prof. Astrid Wallrabenstein, Mitglied des Sozialbeirats der Bundesregierung.

Auch der Fachbereich Versorgungsforschung sei in dem neuen Gremium prominent vertreten – unter anderem mit Prof. Leonie Sundmacher, Leiterin des Fachbereichs Health Services Management von der Uni München, und Prof. Jonas Schreyögg vom Lehrstuhl für Management im Gesundheitswesen der Uni Hamburg.

Das Gesundheitsministerium habe bei der Auswahl der Kommissionsmitglieder hohe Hürden gesetzt, berichtet der dfg. So dürfe ein Mitglied weder Repräsentant eines Wirtschaftsunternehmens bzw. –verbandes oder einer Organisation der Selbstverwaltung in der GKV bzw. der PKV sein.

Die 13 Wissenschaftler werden in ihrem Abschlussbericht, der Ende 2019 vorliegen soll, keine neue einheitliche Gebührenordnung erarbeiten, sondern „nur deren Grundzüge skizzieren“, spekuliert der dfg. Laut einer Vorgabe aus dem Gesundheitsministerium solle der Bericht dabei fünf Leitfragen wissenschaftlich aufbereiten:

- Welche Probleme bestehen bei den geltenden Honorarordnungen im vertrags- und privatärztlichen Bereich?

- Welche grundsätzlichen Ansätze für ein modernes Vergütungssystem für ambulante ärztliche Leistungen, das insbesondere zur Behebung bestehender, durch die unterschiedlichen Honorarordnungen verursachten Probleme beitragen kann, kommen in Betracht?

- Welche rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Umsetzung eines modernen Vergütungssystems müssen beachtet werden? Wie wäre eine neue gemeinsame Honorarordnung, die die unterschiedlichen Honorarordnungen (EBM und GOÄ) ablösen würde, verfassungs- und europarechtlich zu begründen (Berufs- und Vertragsfreiheit)?

- Welche Kosten, Finanzierungs- und Honorarverteilungsaspekte für die Umsetzung eines modernen Vergütungssystems sind zu berücksichtigen? Welche Vor- und Nachteile gäbe es?

- Welche Folgen hätte die Einführung eines modernen Vergütungssystems insbesondere auf die Versorgungsqualität und welche Verteilungswirkung?