Am Vorabend der 1. VV der 3. Legislaturperiode der KV RLP muss ich Sie liebe Kolleginnen und Kollegen noch hinweisen auf eine Entwicklung innerhalb des organisierten Bereitschaftsdienstes:
Die KV RLP hat mit einem Brief vom 17.1.2017 die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte in Mainz davon in Kenntnis gesetzt, dass sie (HÄ, FÄ, ermächtigte Ärzte) zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst verpflichtet sind. Das bedeutet auch den Vordergrunddienst zu übernehmen für den Fall, dass keine Vertretung für den Dienst gefunden wurde. Die Kollegin, der Kollege wird also zunächst einmal zum Vordergrunddienst eingeteilt und muss sich dann um eine Vertretung kümmern. Ist der Dienst morgens um 7 Uhr zu Ende, geht es dann in der eigenen Praxis weiter. Zugegebenermaßen hatten wir das früher schon einmal so. Wegen der Unzumutbarkeit eines Dauerdienstes an 365 Tagen und Nächten und dem sich abzeichnenden Ärztemangel, hat man sich entschlossen die Nacht-, WE-, und Feiertagsdienste zu organisieren. Das hat jahrelang gut geklappt in zahlreichen, nicht in allen, Regionen von RLP. Statt wie ursprünglich geplant die gut funktionierenden Bereitschaftsdienstregelungen in den Regionen zu belassen und den anderen Regionen eine individuelle Lösung anzubieten, hat Frau Dr. Ultes-Kaiser mit dem Holzhammer allen Zentralen eine Bereitschaftsdienstregelung übergestülpt. Das ging gründlich daneben: In der letzten VV im November 2016 (s. Katgorie KV RLP) wurde den staunenden Vertretern mitgeteilt, dass wir im BDZ Haushalt auf ein Defizit von 3 Mio € zusteuern und jetzt dieser Brief an die Mainzer Ärztinnen und Ärzte.
Es ist richtig, die KV hat einen Sicherstellungsauftrag an 365 Tagen und Nächten im Jahr. Da aber kein Mensch immer arbeiten kann, hat man sich in ganz Deutschland etwas überlegt und ist zu ganz individuellen Lösungen gekommen, die die Neidergelassenen selbst finanzieren und die auch gut funktionieren. Nur in RLP nach der genannten Überstülpungsaktion nicht mehr. Den Nachwuchs wird's freuen!
Zu diesem Thema jetzt auch ein Artikel in der Allgemeinen Zeitung (11.02.2017)