Österreichs Ärzte bereiten sich auf Spitzel-Patienten der Kassen vor.

Nach einer ersten Einschätzung von Juristen gibt es für "Mystery Shopping"- Aktivitäten wie in Österreich keine rechtliche Grundlage im deutschen Sozialgesetzbuch.

Unsere Kollegen in Österreich wehren sich wenigstens mit Wartezimmerplakaten. Die gab's bei uns auch mal....vor gefühlten 100 Jahren.

Vielleicht werden die Kolleginnen und Kollegen ja wieder wach, wenn es sich herumspricht, dass die KV einen Kollegen (einer ist immer der erste, heute wie damals!) anzeigt, wegen der Abrechnung der EBM Ziffer 01100. Neun Durchsuchungsbeamte haben die Praxis heimgesucht. Die Durchsuchung wird u.a. mit dem "Tatverdacht begründet, der sich sich aus den bisherigen polizeilichen Ermittlungen ergibt, insbesondere aus den von der KV RLP vorgelegten Unterlagen".

Auf diesem Portal wird näher auf den Fall eingegangen werden.