NC Urteil am 19. Dezember 2017

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  • Letzter Beitrag 27 Dezember 2017
Dr. Günter Gerhardt schrieb 18 Dezember 2017

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Am Dienstag den 19.12.2017 haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts über die Zukunft des NC entschieden:
Politiker und Ärzteverbände haben das Urteil zum Zulassungsverfahren für das Medizinstudium begrüßt. Es sei das richtige Signal zur richtigen Zeit, so Bundesärztekammerpräsident Montgomery. Das aktuelle Verfahren bewertete das Bundesverfassungsgericht als teilweise verfassungswidrig.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Studienplatzvergabe im Fach Humanmedizin ist auf große Zustimmung gestoßen. Das Gericht in Karlsruhe hatte den Numerus Clausus für teilweise verfassungswidrig erklärt und bis Ende 2019 die Neuregelung der Auswahlkriterien gefordert.

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Bundesbildungsministerin Johanna Wanka sprach sie für eine zügige Reform aus. Der Bundestag als Gesetzgeber sei nun gefordert, das Verfahren für die Zulassung zum Medizinstudium im Licht der Vorgaben aus dem Urteil neu zu regeln, sagte die CDU-Politikerin der "Rheinischen Post". Ihr Ministerium werde das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sorgfältig prüfen.

Die Bildungs- und Wissenschaftsminister der Länder lassen zunächst offen, wie sie auf das Urteil reagieren wollen. Die Kultusministerkonferenz kündigte lediglich an, sie werde die Auswirkungen und den Handlungsbedarf sorgfältig prüfen und in ihren Gremien beraten.

SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil forderte ein bundesweit einheitliches Zulassungsverfahren: "Die Abiturnote bleibt ein wichtiges Indiz, aber in Zukunft muss das individuelle Talent und auch eine passende Vorbildung wichtiger werden."

Bislang läuft die Vergabe zu 20 Prozent über die besten Schulnoten, zu 20 Prozent über Wartezeit und zu 60 Prozent über ein Auswahlverfahren bei den Universitäten. Aber auch dabei spielt die Abiturnote eine wichtige Rolle. Zusätzlich kann es Tests oder Gespräche geben.

 

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Dr. Günter Gerhardt schrieb 19 Dezember 2017

Bundesweit einheitliche Kriterien gefordert

Auch Ärzteverbände begrüßten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es sei "das richtige Signal zur richtigen Zeit", erklärte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery. Dass die Richter Änderungen anmahnen, sei "nicht nur eine gute Nachricht für viele hochmotivierte junge Menschen, denen der Zugang zum Arztberuf bislang de facto versperrt ist". Montgomery wertete das Urteil auch als "deutliche Aufforderung an Bund und Länder, bei der schleppenden Umsetzung der Reform des Medizinstudiums endlich Tempo zu machen".

Ärztevertreter fordern nun bundesweit weitere einheitliche Kriterien bei der Zulassung zum Medizinstudium. "Sogenannte weiche Faktoren wie Empathie, soziale Kompetenz und Kommunikationsfreudigkeit können durch ein persönliches Auswahlgespräch festgestellt werden", erklärte Dirk Heinrich, Vorsitzender des Verbandes niedergelassener Ärzte NAV-Virchow-Bund.

Auch der Marburger Bund drängt auf "einheitliche, strukturierte und transparente Regeln", die das Recht auf chancengleichen Zugang zum Medizinstudium verwirklichen. Dessen Vorsitzender Rudolf Henke kritisierte, dass viele geeignete Bewerber an der Aufnahme ihres Wunschstudiums gehindert würden, weil die Zahl der Medizinstudienplätze auf dem Niveau von 1990 verharre.

Die Ärztegewerkschaft forderte wie auch die anderen Verbände eine Aufstockung der Medizinstudienplätze um mindestens zehn Prozent. Habe es im Jahr 1990 allein in den alten Bundesländern noch 12.000 Studienplätze in der Humanmedizin gegeben, stünden den 45.000 Bewerbern mittlerweile nur 9000 Studienplätze zur Verfügung.

Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Horst Hippler, nannte eine Begrenzung der Wartezeit vernünftig, um eine transparente und realistische Lebensplanung für Studienbewerber zu ermöglichen.

"Wer ein guter Arzt ist, bestimmt nicht alleine die Abiturnote"

Klägeranwalt Wilhelm Achelpöhler sagte dem WDR zum Urteil: "Unsere wichtigsten Kritikpunkte wurden durch das Gericht bestätigt." Insbesondere ergebe sich durch das Urteil, dass durch das unterschiedliche Niveau in den Bundesländern die Abiturnote kein objektives Auswahlkriterium mehr sei. Wahrscheinlich werde der bereits jetzt an den Hochschulen gängige Medizinertest in Zukunft eine höhere Bedeutung bekommen, sagte Achelpöhler.

Der Kläger Lukas Jäger, der 2010 in Hamburg Abitur gemacht hatte und inzwischen einen Studienplatz bekommen hat, äußerte sich nach der Verkündung zufrieden. Wenn künftig bei der Auswahl der Universitäten neben der Abiturnote weitere Kriterien eine Rolle spielen, "werden wir hoffentlich eine Menge guter zukünftiger Ärzte haben." Er sei stolz, diesen Erfolg erreicht zu haben. "Wer ein guter Arzt ist, bestimmt nicht alleine die Abiturnote."

 

 

Dr. Günter Gerhardt schrieb 23 Dezember 2017

 

Bundesverfassungsgericht kippt den Numerus Clausus

 

Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin begrüßt das Urteil

Wiesbaden – Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, den Numerus Clausus für das Studium der Humanmedizin auszusetzen, unterstützen Experten der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) – nicht nur, um dem drohenden Ärztemangel entgegenzuwirken. Den Herausforderungen der Zukunft könne und müsse die Medizin mit Personal entgegentreten, das sich durch breit aufgestellte persönliche und fachliche Fähigkeiten auszeichnet. Dies ließe sich mit der Abiturnote nur in Teilen abbilden.

Bisher war das Medizinstudium in Deutschland nur den Besten der Besten unter den Abiturienten vergönnt, ein Großteil der Bewerber schied bereits in der zentral geregelten Vorauswahl durch die Stiftung für Hochschulzulassung aus. Die Auswahl über den Numerus Clausus schränkte nicht nur die durch das Grundgesetz gewährte Berufsfreiheit ein, sie erschwerte es bisher auch, ausreichend Fachkräfte für den Arztberuf zu finden. Auch wenn der derzeitige Nachwuchsmangel Grund für die jetzige Initiative gewesen sein mag, ist am NC insbesondere die Eingrenzung auf gute schulische Leistungen problematisch. „Der Medizinerberuf ist geprägt von Menschlichkeit und persönlicher Motivation, beides kann eine Abiturnote nur eingeschränkt abbilden“, sagt Professor Dr. med. Ullrich R. Fölsch, Generalsekretär der DGIM aus Kiel. Viele der an unseren Universitäten ausgebildete Mediziner gehen auf dem Weg zum praktizierenden Arzt „verloren“, weil sie sich in der praktischen Patientenversorgung nicht wohl fühlen – sie treten nie eine Stelle in der stationären oder ambulanten Krankenversorgung an. Zudem begünstige der Numerus Clausus überproportional viele Frauen, die im Durchschnitt besser im Abitur abschneiden. „Wir brauchen in der Medizin Frauen ebenso wie Männer. Wenn wir die Auswahl der Studierenden verfeinern und neben schulischen Leistungen auch weitere Fähigkeiten wie Empathie und kommunikative Stärke abfragen, bin ich sicher, dass wir hier eine größere Diversität an menschlichen Qualitäten erreichen können. Das kommt sicherlich den künftigen Patienten zu Gute“, so Fölsch.

Die Entscheidung des BVG bringe jedoch auch mit sich, dass Universitäten sich nun darauf einstellen müssten, sich bei der Auswahl der Studierenden intensiver einzubringen. Vor allem sei es jetzt wichtig, dafür geeignete, standardisierte Kriterien zu entwickeln. „Als Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin werden wir diesen Prozess intensiv begleiten, mit dem Ziel, die angehenden Mediziner mit Blick auf die künftigen Herausforderungen des Faches auszuwählen und auszubilden“, so Fölsch. Die Auswahl der Studierenden über den Numerus Clausus mit den herkömmlichen hätte viele Jahre funktioniert, passe aber nicht mehr zu den heutigen Anforderungen an den Beruf.

 

 

 

Dr. Günter Gerhardt schrieb 23 Dezember 2017

Pressemitteilung der LÄK RLP zum Karlsruher Urteilsspruch

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Dr. Günter Gerhardt schrieb 27 Dezember 2017

Das Urteil stieß auch in der normalen Presse auf großes Interesse

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