Gesetz zur Stärkung der Handlungsfähigkeit über die Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der GKV

....auch Lex Köhler genannt.

Schwere Geschütze werden aufgefahren: ausufernde Auslegung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Misswirtschaft, unerlaubte Immobiliengeschäfte, überzogene Gehälter und Pensionen, unzulässige Nebenleistungen zusätzlich zu Gehältern, Verstöße gegen das Kooperationsangebot innerhalb des Vorstandes, Unbelehrbarkeit in aufsichtsrechtlichen Beratungsgesprächen.

Das alles wird nun mit scharfen Instrumenten und Sanktionen unterbunden. Und wenn die Vertreterversammlung künftig ihre Aufgaben, v.a. ihre Kontrollpflichten (gilt auch in den KVen) nicht wahrnimmt, muss jedes VV-Mitgliedmit Sanktionen rechnen.