Niedergelassene Ärzte haben kein Streikrecht. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat am Mittwoch die Streikklage von Medi-Chef Dr. Werner Baumgärtner abgewiesen. Baumgärtner will nun Verfassungsbeschwerde einlegen (Chapeau lieber Kollege Baumgärtner ). Dr. Baumgärtner hatte am 8. Oktober und 21. November 2012 seine HA Praxis in Stuttgart geschlossen und ausdrücklich erklärt, er wolle damit das verfassungsrechtlich zustehende Streikrecht wahrnehmen. Zu einer solchen Ankündigung waren andere niedergelassene Ärzte nicht bereit.
Die KV BaWü erteilte Baumgärtner einen Verweis (Frau U.K. hätte sehr sehr wahrscheinlich den Staatsanwalt geschickt), erklärte aber auch, Streiks könnten eine "Unterstützungshandlung" sein. Seine Klage stützte Baumgärtner auf das im Grundgesetz und auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Streikrecht. Dies gelte ohne Einschränkungen, nicht nur für Arbeitnehmer, sagte Baumgärtners Anwalt Joachim Steck.
Die Kasseler Richter erklärten, die Vertragsärzte seien in den Sicherstellungsauftrag der KVen eingebunden. Der Vorsitzende Richter Ulrich Werner betonte aber auch, dass Ärzte weder zur politischen noch zur Honorarenthaltsamkeit verpflichtet seien. Demonstrationen seien daher erlaubt. Wie hier eine Praxisschließung zur Teilnahme zu bewerten ist, ließ das BSG offen. Baumgärtner habe ausdrücklich einen Streik angekündigt.