Mit der nachvollziehbaren Ablehnung der NEUEN GOÄ durch das Präsidium der Bundesärztekammer ist die Tür wieder weit geöffnet worden für die Bürgerversicherung. 2017 finden in Berlin Bundestagswahlen statt.

Schlimm dabei ist, dass die ärztliche Selbstverwaltung, in diesem Fall die Bundesärztekammer, selbst zum Türöffner geworden ist. Aktuell ist ihr noch nicht einmal ein Vorwurf zu machen. Die Fehler wurden zu Hauf in den letzten Jahren gemacht:
Eine Reform der GOÄ ist seit Jahren ein Thema. Im November 2013 war das erste Mal die Rede von  einem robusten Einfachsatz als Basis für die Leistungsbewertung. Dieser Wert soll den durchschnittlichen Aufwand bei einer Leistung abbilden. Hier hätte man eigentlich schon hellhörig werden müssen, aber Beteuerungen wie die des Vorstandsvorsitzenden des PKV-Verbandes Uwe Laue „ein Kernpunkt für die GOÄ ist die fortlaufende Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts“ trübten den Blick, genauso wie die Beteuerungen unseres Kammerpräsidenten Frank Ulrich Montgomery auf dem Deutschen Ärztetag im Mai 2014, dass es bei der GOÄ Novelle keine Verlierer geben werde und wörtlich am 5.9.2014. "Wir befinden uns in der letzten Runde der Detailverhandlungen. Über zwei Drittel der Arbeit ist erledigt. 2015 nach der Sommerpause sickerten dann Infos durch, dass es mit dem immer mal wieder prognostizierten zweistelligen Honorarplus wohl nichts werde und als vorläufige Krönung sprach die BÄK plötzlich davon, dass der Paragrafenteil im Vergleich zu dem kursierenden GOÄ-Entwurf noch stark geändert worden sei. Mit Recht wurde von großen Teilen der Ärzteschaft eine umfassende Aufklärung gefordert z.B. in Form eines Sonder-Ärztetages. Der fand statt (siehe unten 23.1.2016).
Die derzeitig noch gültige GOÄ hat durchaus erhaltenswerte Elemente, sie ist
  bewusst kein verbindlicher Leistungskatalog und kann durch Analogziffern flexibel geregelt werden.  Eine Ausgabenbudgetierung für die PKV und die Beihilfe gibt es nicht.  In Zukunft soll es dann nur noch den schon erwähnten robusten Einfachsatz geben, eine Steigerung soll nur noch um Faktor 2 möglich sein, vorher soll das aber - „aufgrund der objektiven Schwere des Einzelfalles“ -  eine GeKo (=  Gemeinsame Kommission zur Weiterentwicklung der GOÄ) prüfen. Sie erfasst auch regelmäßig die Honorarentwicklung und gibt auf dieser Grundlage 2x jährlich Empfehlungen (Über- und Unterbewertungen) zur Anpassung und Weiterentwicklung der GOÄ.  Wer jetzt an die GKV Institutionen Bewertungsausschuss und Gemeinsamer Bundeszuschuss denkt, liegt richtig. Doch wollen wir das? Die Beziehung zwischen Arzt und Patient ist derzeit noch eine reine vertragliche, in die die PKV nicht eingreifen kann.
 Für den Erhalt des Dualismus PKV/ GKV haben wir uns eingesetzt. Dieses Engagement erscheint jetzt vor dem Hintergrund der Ereignisse im Zusammenhang mit der Neuen GOÄ sinnlos gewesen zu sein.