Tel-AU noch bis 31.05.2020

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Dr. Günter Gerhardt schrieb 20 April 2020

G-BA Vorsitzender Hecken: "Alle Verantwortlichen müssen derzeit tagesaktuell und auf unsicherer Erkenntnislage neu abwägen und entscheiden, wie eine schrittweise Herstellung des regulären Medizinbetriebes unter Wahrung des gebotenen Infektionsschutzes möglich ist."

Nehmen wir ihn bitte auch zukünftig beim Wort liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn er das nur gesagt hat nach Machtworten der Kanzlerin.

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Dr. Günter Gerhardt schrieb 20 April 2020

Telefon-AU doch weiter möglich

Heckens Rolle rückwärts

Krankschreibungen wegen Erkältungen sind in der Corona-Krise nun doch weiterhin auch per Telefon möglich. Das teilte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen (G-BA), Josef Hecken, am Montag mit.

„Alle Verantwortlichen müssen derzeit tagesaktuell und auf unsicherer Erkenntnislage neu abwägen und entscheiden, wie eine schrittweise Herstellung des regulären Medizinbetriebes unter Wahrung des gebotenen Infektionsschutzes möglich ist“, sagte Hecken.
© änd-Archiv

Der G-BA werde sich im Laufe des Tages erneut mit dem Thema befassen und mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ eine Verlängerung der Regelung bis zum 4. Mai 2020 beschließen. Ärzte könnten „im Vorgriff auf diese Entscheidung“ weiterhin aufgrund telefonischer Anamnese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen, heißt es am Montag in einer Mitteilung des G-BA.

Die Dauer einer telefonischen Krankschreibung soll demnach auf eine Woche begrenzt werden und könne "bei fortdauernder Erkrankung" einmal verlängert werden. „Alle Verantwortlichen müssen derzeit tagesaktuell und auf unsicherer Erkenntnislage neu abwägen und entscheiden, wie eine schrittweise Herstellung des regulären Medizinbetriebes unter Wahrung des gebotenen Infektionsschutzes möglich ist“, sagte Hecken. Man wolle rechtzeitig vor Auslaufen der verlängerten Ausnahmeregelung am 4. Mai über eine mögliche erneute Verlängerung entscheiden, so Hecken weiter.

Politiker verschiedener Parteien und Verbraucherschützer begrüßten die Entscheidung. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) sagte, sie freue sich, dass der Beschluss geändert werde. Die SPD-Gesundheitspolitikerin Hilde Mattheis schrieb bei Twitter: "Besser spät als nie". Alles andere "wäre ein Risiko sondergleichen" für Ärzte und Patienten. Der Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Klaus Müller, twitterte: "Gute und vernünftige Entscheidung. Bitte keine Schnellschüsse dieser Art mehr!"

Am 20. März hatte der G-BA die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung eingeführt. Bei einer Sitzung am vergangenen Freitagwurde sie nicht mehr verlängert - gegen die Stimmen von Ärzten und Krankenhäusern. Gesundheitspolitiker, Ärzteverbände, Gewerkschaften und Verbraucherschützer hatten das massiv kritisiert. Arbeitgeber hatten die Entscheidung begrüßt.

Kritik am "Zickzackkurs des G-BA"

Ein erster Kommentar kam am Montag von KV und Ärztekammer im hohen Norden. Mit „großer Erleichterung“ hätten die Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH), Dr. Monika Schliffke, und der Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein (ÄKSH), Dr. Henrik Herrmann, die Ankündigung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aufgenommen, dass eine telefonische Krankschreibung von Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege jetzt doch weiterhin bis mindestens 4. Mai möglich sein wird, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung.

„Dieser Zickzackkurs ist eine Zumutung für die Praxen. Es hätte auch Freitag jedem klar sein müssen, dass es für ein Ende dieser Sonderregelung deutlich zu früh ist“, so die KVSH-Vorstandsvorsitzende. „Das Hin und Her des G-BA untergräbt unsere Anstrengungen, den Menschen die Angst vor dem Arztbesuch zu nehmen und die Regelversorgung vor allem chronisch erkrankter Menschen wieder zu normalisieren“.

Schliffke und Herrmann betonten, dass jeder telefonischen Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine gewissenhafte ärztliche Beurteilung vorausgehe. „Weder Vertrags- noch Klinikärzte stellen eine AUBescheinigung leichtfertig aus, wie gelegentlich suggeriert wird. Das war nie so und ist auch in Zeiten der Pandemie nicht der Fall, auch nicht, wenn es sich um eine telefonische Krankschreibung handelt. Ansonsten können wir die Diskussion um Telemedizin und Videosprechstunde hier auch gleich beenden.“

„Der G-BA-Beschluss vom Freitag war eine ausschließlich politisch-wirtschaftlich motivierte Entscheidung von Technokraten. Mit Medizin und Infektionsschutz hatte das alles nichts zu tun“, kritisierten Schliffke und Herrmann. Bedauerlich sei, dass es erst eines Proteststurms derer, die täglich in den Praxen und Kliniken die Patienten versorgen, bedürte, um den unsinnigen Beschluss zu kippen. Die jetzt gefundene Regelung, dass telefonische Krankschreibungen nur noch für sieben statt zuvor für 14 möglich sind, sei medizinisch vertretbar. Dieser Zeitraum reiche in der Regel aus, um zu klären, ob ein Patient lediglich über einen harmlosen Schnupfen klage oder es sich um eine beginnende Covid-Erkrankung handele.

20.04.2020 15:17:07, Autor: mm/dpa

 

Dr. Günter Gerhardt schrieb 20 April 2020

Der G-BA-Vorsitzende gerät im Streit um telefonische Krankschreibungen zwischen die Fronten von Angela Merkel und Gesundheitsminister Spahn.

Keine gute Angewohnheit: Bevor Josef Hecken Vorträge hält und Sitzungen leitet, begibt er sich gern noch einmal für einen Glimmstängel vor die Tür. Hecken ist ausgerechnet Vorsitzender des höchsten Gremiums der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, dem Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Dort handeln Ärzte und Krankenkassen Regeln und Vergütungen für medizinische Behandlungen aus. Ihm kommt eine entscheidende Rolle zu: Beide Parteien haben gleich viele Stimmen; die Stimme Heckens, als unparteiischem Vorsitzendem, ist häufig entscheidend.

Aktuelles Beispiel: Am vergangenen Freitag hatte der G-BA beschlossen, dass Ärzte ihre Patienten bei leichten Atemwegsbeschwerden nicht mehr per Diagnose am Telefon krankschreiben dürfen, sondern dass die Erkrankten wieder die Praxis aufsuchen müssen.

Die Kassenvertreter stimmten gegen eine Verlängerung der Ausnahmeregelung, die wegen des Coronavirus eingeführt worden war – wie auch Hecken, dessen Stimme den Ausschlag gab. Eine in Coronazeiten weitreichende Entscheidung.

Am Wochenende hagelte es Kritik an Heckens Entscheidung von allen Seiten: angefangen von den Ärztevertretern, Oppositionspolitikern als auch der SPD. Das Argument: Die Ärzte würden unverhältnismäßig gefährdet werden. Am Montag soll Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) interveniert haben, berichten politische Kreise dem Handelsblatt.

Jens Spahns Wille zählt

Das zeigte Wirkung: Sogleich folgte am Montagnachmittag der Rückzug. Der G-BA werde sich noch am selben Tag erneut mit den telefonischen Krankschreibungen befassen, erklärte Hecken. „Mit hoher Wahrscheinlichkeit“ werde die Ausnahmeregelung nun doch bis zum vierten Mai verlängert.

Dass es Hecken war, der den Rüffel der Kanzlerin abbekam, stimmt nicht so ganz. Denn er stellt auch klar, dass der Stopp der Telefon-Diagnose am Freitag „in Kenntnis“ mit dem Bundesministerium für Gesundheit getroffen worden sei.

Und das ist nach Handelsblatt-Informationen aus Koalitionskreisen nichts weiter als eine Umschreibung für „Spahn habe es so gewünscht“ – Gesundheitsminister Jens Spahn von der CDU. Hecken hatte seiner Diplomaten-Rolle im G-BA gerecht werden wollen, heißt es. Er selbst hält den sofortigen Stopp für nicht falsch, soll aber eine Übergangszeit von der Ausnahmeregelung als Kompromiss vorgeschlagen haben.

Doch „Jensi“ beziehungsweise „de Prinz“, wie Rheinländer Hecken den Gesundheitsminister gern nennt, soll auf den sofortigen Stopp der Ausnahmeregelung als einen der ersten Schritte des Exitplans gedrängt haben. Der G-BA ist in seinen Entscheidungen zwar unabhängig, das hatte Spahn am Montagmittag mit Blick auf die Telefon-Debatte noch einmal betont.

Schwerfälliger Ausschuss

Doch die Gesetzgebungskompetenz liegt bei dem Minister, der damit am längeren Hebel sitzt und Hecken dorthin treiben kann, wo er ihn gern hätte. Hatte Hecken mit Spahn vor seiner Zeit im Bundeskabinett noch ein gutes Verhältnis, beschneidet der Minister nun zunehmend Heckens Verantwortungsbereich.

Dem G-BA eilt der Ruf der Schwerfälligkeit voraus, weil so viele verschiedene Interessen zusammenkommen. Das passt nicht zu Spahns Politikstil. Hecken wurmt die schwindende Macht, daraus macht er keinen Hehl, so wie er das bei den meisten Dingen tut.

Der 60-Jährige ist ein waschechtes Kind des Rheinlands. Jemand der sagt, was er denkt, inklusive emotionaler Ausbrüche. Wenn er über die Angriffe seiner Gegner spricht, sagt er nicht „Kritiker sagen über mich“, sondern „Hecken, die Sau“ habe ja wieder dieses und jenes gemacht. Doch gerade das schätzen viele an ihm.

„Hecken ist kein angestaubter Verwaltungsbeamter, sondern jemand, mit dem man offen diskutieren kann“, sagt ein Koalitionspolitiker. Das gelte auch für die Zusammenarbeit mit Spahn, trotz aller Reibereien. Hecken ist studierter Jurist. Seit 1991 ist er in der Bundespolitik unterwegs, vor seiner Berufung zum G-BA-Chef 2012 war er Staatssekretär im Familienministerium.

Seine jetzige Aufgabe ist in Coronazeiten wichtiger denn je. Der G-BA hat in den vergangenen Wochen eine Reihe von Erleichterungen für Krankenhäuser und Arztpraxen beschlossen, Dokumentationspflichten und Personaluntergrenzen heruntergefahren.

Doch Hecken betont stets, dass die Coronasorgen nicht zu einer „kalten Triage“ führen dürften: Es sei hochgefährlich, wenn durch Covid-19 andere lebensbedrohlich Erkrankte aus dem Blick geraten. Deshalb dürften auch telefonische Diagnosen nur eine Ausnahme sein. So weit sind sich Hecken und Spahn dann also doch wieder einig.

Mehr: Nach wochenlangem Stillstand läuft das öffentliche Leben in Deutschland ab diesem Montag langsam wieder an: Vor allem viele Geschäfte dürfen wieder öffnen.

 

Dr. Günter Gerhardt schrieb 14 Mai 2020

G-BA-Beschluss

Krankschreibungen per Telefon nur noch bis Ende Mai

Arbeitnehmer können sich noch bis Ende Mai auch nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt krankschreiben lassen. Ab 1. Juni soll dann aber wieder ein Praxisbesuch dafür nötig sein, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen am Donnerstag einstimmig beschloss. Das Ende der Sonderregelung wegen der Corona-Krise stehe im Einklang mit der aktuellen Einschätzung der Gefährdungslage, die zu Lockerungen in vielen Bereichen geführt habe, machte der Vorsitzende des Gremiums, Josef Hecken, deutlich.

Der G-BA lässt telefonische AU noch bis Ende Mai zu.
© Archiv

Noch bis 31. Mai gilt nun, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wegen leichter Atemwegserkrankungen für bis zu sieben Kalendertage auch telefonisch zu bekommen sind. Dies kann ebenfalls per Telefon um weitere sieben Tage verlängert werden. Der Bundesausschuss hatte die befristete Ausnahmeregelung in den vergangenen Monaten mehrmals verlängert. Hintergrund war, Ansteckungsmöglichkeiten zu verringern und Praxen zu entlasten. Der Deutsche Hausärzteverband hatte gefordert, die Sonderregelung mindestens bis Ende Juni zu verlängern.

Hecken sagte, die Praxen erhielten mit der letztmaligen Verlängerung von etwa zwei Wochen einen zeitlichen Rahmen, um sich organisatorisch auf die Wiederherstellung des Regelbetriebs einzustellen. Er verwies darauf, dass die Ausstattung mit Masken und anderer Schutzausrüstung mittlerweile weitestgehend gewährleistet sei. In vielen Praxen gebe es Hygienekonzepte. Patienten könnten so eine ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen, ohne sich erhöhten Infektionsrisiken auszusetzen. Dies sei wichtig, um ernsthafte Erkrankungen rechtzeitig erkennen und behandeln zu können. Im Fall einer wieder höheren Infektionsdynamik könne auch kurzfristig eine neue Sonderregelung beschlossen werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt laut einer Mitteilung, dass die Sonderregelung nicht abrupt endet und damit die Rückkehr zum Regelbetrieb mit einer entsprechenden Vorbereitungszeit erfolgen kann.

 

 

14.05.2020 14:29:41, Autor: dpa/änd

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