TSVG am 14.3.19 im Bundestag verabschiedet

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Dr. Günter Gerhardt schrieb 11 November 2018

Soll die KV unsere Terminverwaltung übernehmen?

s. Beitrag unten  "Von Drangsalierung kann keine Rede sein!"

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Dr. Günter Gerhardt schrieb 14 März 2019

 

Nach letztem Schlagabtausch

Bundestag verabschiedet TSVG

Mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition hat das Parlament am Donnerstagvormittag das TSVG abgenickt.
© Deutscher Bundestag, Thomas Trutschel, phototek.net

„Rien ne va plus – Nichts geht mehr“: Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist beschlossene Sache. Der Deutsche Bundestag hat es am heutigen Donnerstagvormittag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD abgenickt. Zuvor hatten sich die Abgeordneten einen letzten Schlagabtausch geliefert.

Es hat bislang wohl nur selten eine Gesundheitsreform gegeben, an der quasi bis zur letzten Minute so herumgebastelt wurde wie am TSVG. Selbst von erfahrenen Gesundheitspolitikern war mitunter zu hören, sie verlören allmählich den Überblick. Allein die Liste der Änderungsanträge der Regierungsparteien umfasste am Ende mehr als 200 Seiten.

Doch nun ist Schluss mit dem Herumwerkeln. Vorerst zumindest. Denn der Bundestag hat das TSVG heute Vormittag beschlossen, samt Änderungsanträgen von CDU/CSU und SPD. Damit kann es am 1. Mai in Kraft treten.

„Dieses Gesetz wird die Versorgung schneller, besser und digitaler machen“, warb Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) heute ein letztes Mal im Parlament für sein Mammutwerk. Die Bevorzugung von Privatversicherten bei der Arzttermin-Vergabe sei derzeit nun mal eines der größten Aufregerthemen im Gesundheitswesen. „Und genau da setzen wir an – und zwar mit konkreten Maßnahmen“, sagte Spahn. Ein Punkt dabei: finanzielle Anreize für Ärzte. „Wir finden es nur zielgerichtet zu sagen: Wer mehr behandelt, soll dafür auch besser vergütet werden.“ Letztendlich, so die Hoffnung des Ministers, führe das dann dazu, dass Kassenpatienten mehr und schneller Arzttermine bekämen.

Zu den vielfach kritisierten Eingriffen in die Selbstverwaltung, die das TSVG ermöglicht, sagte Spahn: „Ja, wir entmachten die Selbstverwaltung ein Stück weit. Aber wenn wir merken, dass die Selbstverwaltung nicht in der Lage ist, die Dinge voranzutreiben, dann gehen wir mit ihr in diesen Konflikt.“ Dabei bezog sich der CDU-Politiker in erster Linie auf die elektronische Gesundheitskarte. In 15 Jahren habe es die Selbstverwaltung nicht geschafft, dieses Projekt wesentlich weiterzuentwickeln, geschweige denn zu vollenden. „Dann müssen eben wir uns darum kümmern, die Entwicklung voranzutreiben.“

Insgesamt handele es sich beim TSVG um eines der größten und umfangreichsten Gesetze der laufenden Legislaturperiode. „Ja, dieses Gesetz ist ein ganzes Stück Arbeit. Aber es macht den Versorgungsalltag von Millionen von Menschen besser“, sagte Spahn. Und dafür, für eine bessere Versorgung, sei es richtig und notwendig, 600 Millionen Euro in die Hand zu nehmen. „Sie müssen schon sagen“, sagte der CDU-Minister in Richtung Opposition, „ob sie diese konkreten Schritte mitgehen wollen – und wenn Sie gegen das Gesetz stimmen, was sie stattdessen konkret vorschlagen“.

Lauterbach: „Wichtiger Schritt in Richtung Bürgerversicherung“

Wenn man diesem Gesetz einen einfachen Namen geben wolle, dann müsse es wohl „Gesetz zum Abbau der Zwei-Klassen-Medizin“ heißen, begann SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach seinen Debatten-Beitrag. In Deutschland gebe es pro Jahr 600 Millionen Arztkontakte, dennoch würden gesetzlich Versicherte oft monatelang auf einen Arzttermin warten, denn an der Praxistür werde erst einmal gefragt, ob man Privatpatient oder Kassenpatient sei. „Das ist aber doch eine Fehlkonstruktion, das darf in einem reichen Land wie Deutschland nicht sein“, sagte Lauterbach. Das TSVG werde dazu beitragen, dass diese Unterscheidung bald aufhöre, denn das Gesetz sei „ein wichtiger Schritt in Richtung Bürgerversicherung“. Es sei kein Geheimnis, dass die SPD dieses Ziel immer noch langfristig verfolge.

Die Kritik der Ärzteschaft, das TSVG sei ein massiver Eingriff in die Organisationsstruktur der Praxen und somit in die ärztliche Freiberuflichkeit, ließ Lauterbach nicht gelten: „Wir mischen uns nicht in den Praxisalltag ein.“ So könnten Ärzte doch weiterhin selbst darüber entscheiden, wann sie ihre Praxen öffnen würden und zu welchen Zeiten sie offene Sprechstunden anböten.

FDP wirbt für Abschaffung der Budgetierung

Ganz anders hingegen sah das Christine Aschenberg-Dugnus. Indem die Regierung die wöchentliche Pflicht-Sprechstundenzahl für Kassenpatienten nun von 20 auf 25 anhebe, suggeriere sie, dass Ärzte nicht genug arbeiten würden. „Damit diffamieren Sie die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, von denen die meisten in der Regel mehr als 50 Stunden pro Woche für ihre Patienten da sind“, sagte die FDP-Politikerin in Richtung Regierungsbank. Und Minister Spahn stellte sie die Frage: „Was würden sie eigentlich machen, wenn die Ärzte wirklich nur 25 Stunden für gesetzlich versicherte Patienten da wären? Aber darüber machen Sie sich ja gar keine Gedanken, weil es Sie nicht interessiert.“

Aschenberg-Dugnus warb noch einmal für den Antrag ihrer Partei für eine Aufhebung der Budgetierung. Statt Anreizen für Neupatienten müsse es eine Entbudgetierung jeglicher ärztlicher Leistungen geben. „Geleistete Arbeit muss zu 100 Prozent bezahlt werden – egal, ob der Arzt einen neuen Patienten behandelt oder einen, der schon zum dritten Mal im Quartal kommt, oder einen chronisch Kranken.“

Ihr Parteikollege Dr. Wieland Schinnenburg warf Spahn angesichts der unzähligen Neuregelungen im TSVG gar „Hyperaktivität“ vor. Viele Regelungen seien einfach durchgedrückt worden, ohne auf Experten zu hören. „Gegen die wichtigsten Probleme – den Ärztemange und die Bürokratie – unternehmen Sie nichts.“

Grünen-Empfehlung: „Weniger Investment in die Marke Spahn“

Mit besonders markigen Worten kritisierte die AfD das TSVG. „Herzlichen Glückwunsch, Herr Spahn, Sie haben mit Ihrem Gesetz die Drei-Klassen-Medizin erfunden“, sagte Arzt Prof. Axel Gehrke. Das komme eben dabei raus, „wenn Beamte in deutschen Amtsstuben den Praktikern draußen zeigen wollen, was eine Harke ist“. Der AfD-Abgeordnete kritisierte vor allem auch die vorgesehen Eingriffe in die Selbstverwaltung. „Das Gesetz hat durch und durch den Duktus: weg von der Selbstverwaltung, hin zur Planwirtschaft.“ Eine starke Selbstverwaltung sei aber wichtig, denn sie kontrolliere die Politik. „Ja, das ist unbequem, aber demokratisch.“ Mit Zuckerbrot und Peitsche wolle Minister Spahn die Selbstverwaltung nun umgehen. „Welch’ Überheblichkeit“, sagte Gehrke. Sein Fazit: „Das TSVG spaltet, setzt Fehlanreize, ist vom Kosten-Nutzen-Verhältnis eine Katastrophe. Deshalb lehnen wir es ab.“

 

Ordentlich abgewatscht wurde das TSVG auch von den Grünen. Das „Gespann Lauterbach-Spahn“ habe da ein Regelwerk geschaffen, mit dem sehr viel Geld mit der Gießkanne ausgeschüttet werde, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin Maria Klein-Schmeink. Um die Arzttermin-Vergabe zu verbessern, hätte ihrer Meinung nach auch ein schlichtes Diskriminierungsverbot gereicht, das vorgeben würde, dass gesetzlich Versicherte bei der Terminvergabe nicht benachteiligt werden dürften, „das hätte nichts gekostet“, betonte die Grünen-Abgeordnete. Am Ende gab sie Spahn für seine weitere Karriere als Minister noch eine Empfehlung mit auf den Weg: „Weniger Schnellschüsse für die große Schlagzeile, weniger Investment in die Marke Spahn, dafür mehr Mut, die wirklichen Zukunftsthemen anzupacken.“

Dr. Günter Gerhardt schrieb 14 März 2019

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Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung
(Terminservice- und Versorgungsgesetz – TVSG)

Sprechstundenumfang und offene Sprechstunden
• Erhöhung des verpflichtenden Mindestsprechstundenangebotes der Vertragsärztinnen und -ärzte für die Versorgung von GKV-Patientinnen und -Patienten von 20 auf 25 Stunden pro Woche (Hausbesuche eingerechnet)
• Festschreibung dieser Verpflichtung im Gesetz (bisher Bundesmantelvertrag-Ärzte)
• Umfasst auch fünf Stunden als offene Sprechstunden ohne vorherige Terminvergabe bei Vertragsärzten, die an der fachärztlichen Grundversorgung teilnehmen (Zugehörigkeit zur grundversorgenden und wohnortnahen Patientenversorgung ist vom Bewertungs-ausschuss zu definieren)
• KVen sind verpflichtet, im Internet und per App über die Sprechzeiten der Praxen zu informieren, die Einhaltung des Sprechstundenumfangs zu überwachen (anhand der abgerechneten Fallzahl und der GOP mit dem entsprechenden Zeitaufwand gem. Anhang 3 EBM) und den Aufsichtsbehörden sowie den Landes- und Zulassungsausschüssen jährlich Bericht zu erstatten
Terminservicestellen (TSS)
• … sind künftig als „Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle“ durchgängig 24 Stunden am Tag sieben Tage pro Woche unter der Nummer des ambulanten Notdienstes (116117) sowie online oder per App erreichbar.
• … vermitteln die Patienten in Akutfällen je nach Bedarf an eine geöffnete Arztpraxis, eine Portal-/Bereitschaftsdienstpraxis, eine Notfallambulanz oder leiten den Anrufer an die Notrufzentrale (112) weiter.
• Service wird auf Haus- und Kinderärzte ausgeweitet
• … informieren auch über die Barrierefreiheit von Arztpraxen
• Möglichkeit eigener digitaler Angebote, um TSS-Terminvermittlung zu unterstützen
• Aufnahme TSS in die Fördermöglichkeiten des Strukturfonds
• Starttermin für neue TSS-Struktur „spätestens 01.01.2020“
2
Vergütungsanreize
Hausärzte Fachärzte
Für Neupatienten extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen im
Behandlungsfall
- Nicht – wie bisher vorgesehen – Zuschläge i.H.v. mindestens
25 % auf die jeweilige Versicherten- und Grundpauschalen
- Bisher vorgesehene 4-Jahresregelung (Wer gilt als
Neupatient?) auf 2 Jahre verkürzt:
alle Leistungen im Behandlungsfall für Patienten, die erstmals
oder mindestens zwei Jahre nicht in der jeweiligen Arztpraxis
behandelt wurden
X X
Extrabudgetäre Vergütung für alle Leistungen im Behandlungsfall
bei Patienten, die in der offenen Sprechstunde ohne
vorherige Terminvereinbarung untersucht und behandelt werden
- nur bei Vorliegen einer Überweisung (Ausnahme Augen- oder
Frauenarzt)
- extrabudgetäre Vergütung auf einen Umfang von bis zu 5
offenen Sprechstunden/Woche begrenzt (bei reduziertem
Versorgungsauftrag anteilig)
./.
[keine Verpflichtung,
offene
Sprechstunden
anzubieten]
nur grundversorgende Fachärzte, da nur diese zur Ausweisung
offener Sprechstunden verpflichtet sind – betreffende
Fachgruppen werden durch Bewertungsausschuss definiert
(X)
Für die Behandlung nach Vermittlung durch die Terminservicestelle
(nur mit Überweisung – außer Augen- bzw. Frauenarzt)
• extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen im Behandlungsfall
• zusätzlich nach Wartezeit auf die Behandlung gestaffelte
Zuschläge (extrabudgetär) auf Versichertenpauschale
(Hausärzte) bzw. Grundpauschale (Fachärzte):
- 50 % bis zum Ablauf des 1. Tages nach Wochenfrist* (=
bis 1. Tag nach Terminvermittlung*)
- 30 % ab dem 2. Tag bis Ende des letzten Tages der
ersten Woche nach Wochenfrist* (= bis 1 Wo. nach
Terminvermittlung*)
- 20 % ab dem 1. Tag der 2. Woche bis Ende des letzten
Tages der vierten Woche nach Wochenfrist* (= 2. bis
Ende 4. Woche nach Terminvermittlung*)
Oder
- 50 % in Akutfällen auch ohne Vorliegen einer Überweisung
– in diesem Fall ohne Frist**
X X
mindestens 10 € (extrabudgetär) für die erfolgreiche Vermittlung
eines dringenden Behandlungstermins
X ./.
* Frist für die Terminservicestelle für die Vermittlung eines Behandlungstermins: 1 Woche
** Die Terminservicestelle hat Versicherten künftig „in Akutfällen auch ohne Vorliegen einer
Überweisung eine unmittelbare ärztliche Versorgung zu vermitteln, die auf der Grundlage einer
Priorisierung zu erfolgen hat.“
3
Regressschutz
• Ersetzung der Zufälligkeitsprüfungen durch eine Prüfung auf Antrag (Festlegung der Anzahl
der zu prüfenden Ärzte durch die Landesvertragspartner)
• Wegfall der Prüfungen der Feststellung von Arbeitsunfähigkeit und der Verordnungen von
Krankenhausbehandlung
• Ausschluss von Prüfungen nach Durchschnittswerten bei Unterversorgung
• Verkürzung der Ausschlussfrist auf zwei Jahre (Erlass des Honorarbescheides als
Fristbeginn)
• KVen müssen künftig in ihren Vereinbarungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung typische
Praxisbesonderheiten von Landarztpraxen (inkl. Standort- und Strukturmerkmale)
definieren/anerkennen. Hierdurch sollen insbesondere Hausbesuche gefördert werden.
Bedarfsplanung
• Bis Mitte 2019 ist eine Reform geplant (kleinräumigere, bedarfsgerechtere und flexiblere
Gestaltung, neue Steuerungsmöglichkeiten in Form von Unterquoten innerhalb der
Arztgruppen – wie z. B. bei den Fachinternisten oder den ärztlichen Psychotherapeuten –
hinsichtlich Grundversorgung und Spezialisierungen)
• Allerdings – anders als ursprünglich geplant – keine (befristete) Aufhebung von
Zulassungsbeschränkungen für Rheumatologen, Psychiater und Kinderärzte
• In ländlichen Regionen können auf Antrag der Länder die Zulassungssperren für
Neuniederlassungen komplett entfallen.
• Mitberatungs- und Antragsrecht für die Länder in den Zulassungsausschüssen
Flexibilisierung des Umfangs des Versorgungsauftrages („Sitz“)
• 3/4-Zulassung für Vertragsärzte möglich
• Nachbesetzungsverfahren auch bei Rückgabe/Entzug einer Viertelzulassung
Zulassung
• Zulassungsausschüsse sollen besondere Versorgungsbedarfe als Zulassungsvoraussetzung
im Nachbesetzungsverfahren festlegen können
MVZ
• MVZ-Gründung auch durch Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen (Fachbezug auch
dann, wenn mit Dialyse zusammenhängende ärztliche Leistungen erbracht werden)
• Beschränkung der Zahn-MVZ-Gründungsbefugnis von Krankenhäusern in Abhängigkeit
vom Versorgungsgrad im Planungsbereich
• MVZ-Gründungsbefugnis für anerkannte Praxisnetze (nicht nur, wie ursprünglich geplant,
in unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten)
• Wegfall der ursprünglich geplanten Regelung, dass der Zulassungsausschuss bei
Nachbesetzung einer Angestellten-Arztstelle (analog Arztsitzen bei Niedergelassenen)
prüfen soll, ob Bedarf für Nachbesetzung besteht
4
Förderung der Weiterbildung
• Erhöhung der zu fördernden Stellen grundversorgender Fachärzte von 1.000 auf 2.000
• Kinder- und Jugendärzte ausdrücklich förderfähig
KV-Eigeneinrichtungen
• Verpflichtung der KVen zu Eigeneinrichtungen als Ultima Ratio nicht bereits bei drohender,
sondern erst bei eingetretener Unterversorgung
Zweigpraxis
• Genehmigung einer Zweigpraxis als Verbesserung der Versorgung auch dann, wenn eine
bestehende Praxis am ursprünglichen Vertragsarztsitz als Zweigpraxis weitergeführt wird
(Verbesserung gegenüber alternativer Schließung)
Hausarztzentrierte Versorgung
• Verpflichtende Bonifizierung im Wahltarif für die hausarztzentrierte Versorgung, wenn
Effizienzgewinne erzielt werden (50 % der erwarteten Einsparungen); prospektive Ermittlung
der Effizienzsteigerungen und Vorlage der Kalkulation bei der Aufsichtsbehörde
• HzV-Verträge, die ordentlich gekündigt wurden, gelten bis zum Abschluss eines neuen
Vertrages fort
Landesausschüsse
• Allgemeines Antragsrecht der Länder in den Landesausschüssen
Länder im G-BA 92
• Den Bundesländern werden künftig in Beratungen des G-BA zur Bedarfsplanung und zu
allen Aspekten der Qualitätssicherung die gleichen Rechte und Pflichten wie
Patientenvertretungen eingeräumt.
Landarztquote
• Verzicht auf die Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen am Verfahren der Vergabe
von Medizinstudienplätzen im Rahmen der Landarztquote
Kodierung (Verbot von Vergütung für Diagnosen)
• Thema wird im Rahmen der kommenden RSA-Reform weiter diskutiert – im TSVG keine
Regelungen
5
Psychotherapeutische Behandlung
• Gestufte und gesteuerten Versorgung für die psychotherapeutische Behandlung anders als
ursprünglich vorgesehen, nicht im Gesetz verankert
• Zeitnah eine alternative Regelung in einem anderen Gesetzgebungsverfahren angestrebt.
Selbstverwaltung
K(B)V-Vorstandsverträge und -Vertreterversammlung
• Klarstellung, dass Mitgliedschaft in Vertreterversammlungen der K(Z)Ven und K(Z)BV
ehrenamtlich ist (wie GKV-SV, MDS und G-BA)
• Anpassungen zu Vorstandsverträgen gemäß BSG-Rechtsprechung:
• Angemessenheit der Vergütung nicht nur bezüglich Grundvergütung, sondern bezüglich
Gesamtvergütung (mit Nebenleistungen und Versorgungsregelungen)
• Konkretisierungen aus der aufsichtsrechtlichen Praxis: Anrechnung von Zuwendungen
Dritter, Versorgungszusagen beitragsorientiert und vergleichbar zu kalkulieren
• Verbot von nicht beitragsorientierten Versorgungszusagen in zukünftigen Vorstandsverträgen
um Vertrauensschutzregelung ergänzt, wonach Versorgungszusagen, die bei
Inkrafttreten TSVG bereits vertraglich vereinbart wurden, fortgeführt werden können
Gematik und elektronische Patientenakte (ePA)
• Änderung der Gesellschaftsstruktur der Gesellschaft für Telematik, BMG als
Mehrheitsgesellschafter
• Sanktionsregelung für Krankenkassen bei Einführung der ePA
• Festlegungen zur Interoperabilität der elektronischen Patientenakte durch die KBV
(Herstellung des Benehmens mit Selbstverwaltungsorganisationen in der gematik)
• KBV erlässt Verfahrensordnung für die Durchführung der Benehmensherstellung
Schiedsamtsregelungen
• Einführung von Schiedsgremien für sektorenübergreifende Entscheidungen auf Bundesund
Landesebene
• Überarbeitung, Systematisierung, Neustrukturierung und Vereinheitlichung der Schiedsamtsvorschriften
• Schiedsamtsentscheidungen auch bei Nichtzustandekommen von Anschlussverträgen
nach Kündigung
• Stärkere Bedeutung der Aufsicht bis hin zum Antragsrechts des BVA zur Einleitung des
Schiedsverfahrens für den Fall, dass die Vertragsparteien bei bestehenden
Antragserfordernissen keinen Antrag stellen
Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
• Verpflichtung der Krankenkassen, die eGK ab 1. Dezember 2019 mit kontaktloser
Schnittstelle (NFC) auszustatten

Dr. Günter Gerhardt schrieb 14 März 2019

Ärzteschaft zur TSVG-Verabschiedung

„Ausstieg aus der Budgetierung verpasst“

Die Reaktionen der Ärzteschaft auf das am Donnerstag vom Bundestag verabschiedete Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) fallen verhalten aus: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisiert den fehlenden Mut zum Einstieg in den Ausstieg aus der Budgetierung.

Das Gesetz bringe „mehr Regeln und mehr Gängelung für den Praxisalltag“ mit sich, kritisert KBV-Chef Gassen.
© änd-Archiv

„Noch mehr Arbeit und Leistungen kann es nur geben, wenn diese auch bezahlt werden. Diese eigentlich simple Erkenntis ist mit dem TSVG nun erstmals von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in Gesetzesform gegossen worden. Das erkennen wir ausdrücklich an“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, am Donnerstag in Berlin in einer ersten Reaktion. Wie viel Geld mehr es am Ende sein wird, wisse heute aber noch niemand. Es müsse sich erst zeigen, ob die vielen Einzelmaßnahmen überhaupt die beabsichtigte Wirkung erzielen, so Gassen.

Besser wäre es aus Sicht der Ärzteschaft gewesen, statt der komplizierten kleinteiligen Regelungen einfach die Grundleistungen zu entbudgetieren. Hierzu habe die KBV Berechnungen vorgelegt. „Doch offensichtlich haben in der Politik die Mehrheiten und der Mut zu diesem konsequenten Schritt gefehlt“, zeigte sich der KBV-Chef enttäuscht. Er kritisierte, dass das Gesetz massiv in Praxisabläufe eingreift: Das Gesetz bringe „mehr Regeln und mehr Gängelung für den Praxisalltag“ mit sich.

Montgomery: „Staatliche Vorgaben zur Praxisführung helfen niemandem“

Auch Bundesärztekammer-Präsident Prof. Frank Ulrich Montgomery hält das Gesetz nur in Teilen für gelungen. Es enthalte vernünftige Ansätze. „Anders als in früheren Zeiten sieht es nicht nur neue Aufgaben für Ärztinnen und Ärzte vor, es vergütet sie zum Teil auch zusätzlich. Das Geld muss der Leistung folgen. Wenn die Politik auch künftig dieses Prinzip beherzigt, wäre für die Patientenversorgung viel erreicht“, so der Kammerchef. 


Zugleich kritisierte er die die zunehmenden Eingriffe des Staates in die Arbeit der Selbstverwaltung. „Staatliche Vorgaben zur Praxisführung helfen niemandem, sie halten aber junge Ärztinnen und Ärzte von einer Niederlassung ab. Damit werden die selbstgesetzten Ziele der Koalition beim TSVG in ihr Gegenteil verkehrt“, so Montgomery.

NAV sieht Einstieg in Entbudgetierung 

Lob für das Gesetz kommt vom NAV Virchow-Bund, wenn auch nicht uneingeschränkt: „Mit dem TSVG gelingt erstmals seit ‚Lahnstein‘ der Einstieg in die Entbudgetierung. Die Bedeutung der grundversorgenden Fachärzte wird festgeschrieben und die koordinierende Funktion des Hausarztes gestärkt“, so Verbandschef Dr. Dirk Heinrich am Donnerstag. Allerdings sei dies verbunden mit weiteren „gravierenden Eingriffen“ in die Organisation der Praxen und einer „fortgesetzten Beschneidung“ der ärztlichen Selbstverwaltung. Die Erhöhung der Mindestsprechstundenzahl von 20 auf 25 Stunden und der Zwang zur offenen Sprechstunde etwa seien ein „schwerwiegender Eingriff in die Freiberuflichkeit“, so Heinrich.

Die Entbudgetierung für neue Behandlungsfälle und für Fälle in der offenen Sprechstunde bezeichnete er dagegen als „eine signifikante Verbesserung“. Heinrich: „Wir müssen aber klarstellen: Es handelt sich zunächst nicht um Mehrvergütungen, sondern erbrachte Leistungen werden erstmals voll bezahlt. So werden aber die Voraussetzungen geschaffen, dass die organisatorischen und personellen Mehraufwendungen und Umstrukturierungen der Praxen für niedergelassene Ärzte attraktiv werden.“

 

Allerdings gebe es im Gesundheitswesen weitere Probleme, die die Politik lösen müsse: „Eine dringend erforderliche Patientensteuerung, die Reform der GOÄ und die Stärkung des ambulanten Sektors gegenüber dem Klinikbereich, die Reform der Krankenhausfinanzierung mit einem Abbau von insuffizienten Überkapazitäten sowie die Glättung des Übergangs von stationär zu ambulant stehen auf der politischen Agenda, aber im Hinblick auf ihre Umsetzung auch in den Sternen.“

Auch SpiFa-Hauptgeschäftsführer Lars F. Lindemann begrüßt den neuen Kurs der Bundesregierung in der Vergütungspolitik: „Wir sehen die geplante Ausbudgetierung einzelner Leistungen positiv, betonen aber auch, dass es sich lediglich um die Vergütung von EBM-Leistungen handelt, die bisher unter den Budgetdeckel fallen und somit nicht vollständig bezahlt werden.“ Langfristiges Ziel bleibe die konsequente Entbudgetierung aller ärztlichen Leistungen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat die für Vertragsärzte relevanten Änderungen durch das TSVG in einer Übersicht zusammengestellt, die Sie hier finden.

 

 

Reinhardt: „Jeder unangemessene politische Eingriff schwächt unser Gesundheitssystem.“
© änd-Archiv

Hartmannbund kritisiert „ideologische Verblendung“ der SPD

Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, erinnerte in einer ersten Reaktion auf die Verabschiedung des TSVG daran, dass Eigeninitiative und Verantwortung in der ärztlichen Selbständigkeit unverzichtbare Elemente der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen flächendeckenden medizinischen Versorgung in Deutschland seien. „Jeder unangemessene politische Eingriff schwächt deshalb unmittelbar auch unser Gesundheitssystem“, sagte er.

Den Jubel der SPD, man habe mit dem TSVG einen weiteren Schritt in Richtung Bürgerversicherung getan, bezeichnete Reinhardt in diesem Zusammenhang als „bedauerlichen Ausdruck ideologischer Verblendung“. Mache man am Ende einer solchen Entwicklung Ärzte zu Angestellten von Staat oder Krankenkassen, zerstöre man genau das, was das System über Jahrzehnte stark gemacht habe.

Reinhardt: „Eine solche Entwicklung – begleitet von dem zunehmenden ökonomischen Druck, dem unsere Kolleginnen und Kollegen an den Kliniken ausgesetzt sind – wird am Ende ein bisher gut funktionierendes Gesundheitssystem ernsthaft gefährden.“ Dies könne weder im Interesse von Ärzten noch von Patienten liegen.

Hausärzte freuen sich über Förderung der HzV

Größter Pluspunkt des Gesetzes aus Sicht des Deutschen Hausärzteverbandes ist die Stärkung der hausärztlichen Versorgung. „Allerdings müssen wir abwarten, wie die Kassen mit dieser Regelung umgehen werden und wie das recht bürokratische Verfahren zur prospektiven Berechnung von Einsparungen in der Praxis umgesetzt wird“, sagt Verbandschef Ulrich Weigeldt. Hier könnten womöglich Nachbesserungen nötig sein.

Auch die zusätzliche extrabudgetäre Vergütung für die Behandlung von neuen Patienten begrüße er. Genauso wie die Anpassung der Vergütung für die Vermittlung von Facharztterminen: Hierfür bekommen Hausärzte künftig zehn Euro pro vermitteltem Termin. Weigeldt: „Dem anfallenden Aufwand für koordinierende Leistungen wird so zumindest annähernd Rechnung getragen – die ursprüngliche Vergütung war schlichtweg eine Geringschätzung hausärztlicher Tätigkeit.“

 

Kritisch bewerte er dagegen die „teilweise massiven Eingriffe in die ärztliche Praxis“. Und auch von einem Wegfall der Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder der Regress-Androhungen könne keine Rede sein.

Zahnärzte erleichtert über neue MVZ-Regelung

Die Zahnärzte dagegen zeigten sich in einer ersten Reaktion zufrieden. Sie begrüßen vor allem die Neureglungen zur Gründung von zahnmedizinischen Versorgungszentren (Z-MVZ). Das Gesetz sieht eine gestaffelte Beschränkung der Gründungsbefugnis von Krankenhäusern für Z-MVZ vor. Die Vorgabe des Gesetzgebers richtet sich nach dem Versorgungsgrad des jeweiligen Planungsbereiches. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hatte zuletzt kritisiert, dass Fremdinvestoren aus dem Ausland zuletzt verstärkt Krankenhäuser meist ohne Bezug zur zahnärztlichen Versorgung gekauft hätten, um so Z-MVZ zu gründen und Dentalketten aufbauen zu können.

„Wir begrüßen, dass die Gründungsmöglichkeiten von Z-MVZ durch Krankenhäuser beschränkt und damit einem ausgeklügelten Geschäftsmodell von versorgungsfremden Investoren Grenzen gesetzt werden“, so KZBV-Chef Dr. Wolfgang Eßer. Die Regelung werde dazu beitragen, „die nötige Anbietervielfalt in einem gut austarierten Versorgungssystem zu gewährleisten und die Versorgung der Patienten überall wohnortnah und flächendeckend sicherzustellen“, ist Eßer überzeugt.

14.03.2019 15:42:38, Autor: mm

 

Dr. Günter Gerhardt schrieb 14 März 2019

  • Karl Lauterbach

    „Ärzte können mit dem TSVG ihr Einkommen deutlich erhöhen“

    Einen Tag, bevor das Gesetz verabschiedet werden soll, betont der SPD-Politiker erneut das damit verbundene „Ende der Zweiklassenmedizin“. Die Ärzteschaft werde das Gesetz nicht blockieren, weil sie finanziell profitiere.
  • SPD zum TSVG

    Nahles sieht „wichtige Schritte in Richtung Bürgerversicherung“

    SPD-Chefin Andrea Nahles hat das Terminservicegesetz gelobt, das morgen im Bundestag verabschiedet werden soll. Es sei „eine wichtige Verbesserung zum Abbau der Zwei-Klassen-Medizin in Deutschland“.
  • Kritik am TSVG

    „Kaiser Spahn entscheidet, was passiert“

    Kurz vor der Abstimmung im Bundestag meldet sich die Opposition mit harscher Kritik zu Wort – nicht nur inhaltlich am TSVG, sondern vor allem am Vorgehen des Gesundheitsministers.
  • Jahrestagung in Düsseldorf

    Augenärzte: TSVG könnte zu Lasten chronisch Kranker gehen

    Für Patienten beim Augenarzt wird das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) Verschlechterungen bringen. Davon ist Prof. Bernd Bertram, Vorsitzender des Berufsverbands der Augenärzte (BVA), überzeugt.

Dr. Günter Gerhardt schrieb 14 März 2019

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Gerhardt,

geschafft – nach monatelangen Verhandlungen hat das TSVG soeben den Bundestag passiert. Die Beschäftigung der Länderkammer im April wird keinen Einfluss auf das Ergebnis haben, das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Am Ende ist das Paket so groß geworden, dass von der Entwurfsversion im Juli 2018 gerade noch die Konturen sichtbar sind.
 
Positiv ist: Aufregerthemen, wie der gestufte und gesteuerte Zugang zur psychotherapeutischen Behandlung konnten abgeräumt werden, die Koordination und Kommunikation zwischen niedergelassenen Ärzten werden besser vergütet.
Negativ ist: der politische Wille, den Druck auf die Selbstverwaltung durch vielfältige Maßnahmen zu erhöhen, ist deutlich sichtbar geworden. 

Welcher Part überwiegt? Die einen sprechen heute vom Einstieg in die Entbudgetierung, die anderen vermuten, dass gerade dieser Einstieg verpasst worden ist. Das steht symbolisch für die Ungewissheit, was nach diesem Gesetz folgt – eine Neujustierung der Rollen von Politik und Selbstverwaltung?

Ihr Wolfgang van den Bergh, Chefredakteur der Ärzte Zeitung

 

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