Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG): Fremdbestimmung und Entmündigung.

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Dr. Günter Gerhardt schrieb 23 September 2018

Die KV Brandenburg bricht das TSVG auf den Bereitschaftsdienst herunter. 

Den "Spahn-Spaß" (TSS und Bereitschaftsdienst) die Ärzte mit einer Sicherstellungsumlage bezahlen zu lassen wiegelt der Vorstand ab, "das sollen Politik und Kr'kassen bezahlen". Na dann mal viel Spaß bei den Verhandlungen. 

Hamburgs Ärzte in der VV der KV halten das TVSG für eine Zumutung. Andererseits lockt der Ausstieg aus der Budgetierung. 

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Dr. Günter Gerhardt schrieb 23 September 2018

Primärarztsystem gefordert

Brandenburger Hausärzte schreiben offenen Brief an Spahn

In einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fordert der Hausärzteverband Brandenburg die Einführung eines Primärarztsystems, bei dem der Hausarzt die Steuerung des Patienten übernimmt. Anlass des Schreibens ist der Entwurf eines Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG).

Schlägt Gesundheitsminister Spahn ein Primärarztmodell vor: Dr. Karin Harre, Vorsitzende des Hausärzteverbandes Brandenburg
©HÄV

Im Gesetz ist unter anderem geplant, die Sprechstundenzeiten der niedergelassenen Ärzte von 20 auf 25 Stunden anzuheben und Patienten über telefonische Terminservicestellen zu koordinieren. „Das Gesetz entspricht nicht der Arbeit von uns Ärzten und vernachlässigt den einfachsten Weg, viele Probleme mit einer einzigen Maßnahme zu erledigen“, sagt Dr. Karin Harre, Vorsitzende des Hausärzteverbandes Brandenburg. Der durchschnittliche niedergelassene Mediziner arbeite längst 50 Stunden pro Woche und mehr, eine Anhebung vom Ministeriumsschreibtisch aus entspreche nicht der Realität, so Harre. Problem seien vielmehr die unzähligen unkoordinierten Arzt-Patientenkontakte.

Als Lösung schlagen die hausärztlichen Interessenvertreter ein Primärarztsystem vor, bei dem der Haus- oder Kinderarzt die Fäden von Prävention, Behandlung und Medikation oder Überweisung an einen Spezialisten in der Hand hat.

„Wir können für Krankheiten den effizientesten Behandlungspfad empfehlen und kennen unsere Patienten“, so Harre. Gezielte Überweisungen würden die spezialisierten Ärzte und das Gesundheitssystem als Ganzes entlasten. Durch eine koordinierte strukturierte Versorgung könne auch einem Versorgungsengpass im fachärztlichen Bereich entgegengewirkt werden.

Allerdings müssten für ein solches System Politik und Krankenkassen die entsprechenden Weichen stellen und Anreize für Patienten zur Teilnahme machen, so Harre.

21.09.2018 09:30:55, Autor: RC

 

Dr. Günter Gerhardt schrieb 30 September 2018

KBV kritisiert TSVG

„Kein Punkt wird gegen angestellte Ärzte wirksam“

Ob von Jens Spahn gewollt oder nicht – sein neues Gesetz ist geeignet, selbständige Ärzte zurückzudrängen, meint der KBV-Vorstand. Das Gesetz bedeute für Praxen zwei Stunden Bürokratie zusätzlich pro Woche.

Die geplanten Neuregelungen des von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den Weg gebrachten Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) werden nur sehr schwer oder gar nicht zu überprüfen sein. Das sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Stephan Hofmeister, am Freitag in Berlin anlässlich der KBV-Vertreterversammlung.

„Technisch ist das Irrsinn“, kommentierte Hofmeister diverse Regelungen im TSVG-Kabinettsentwurf, die etwa eine Extra-Vergütung vorsehen für Patienten, die direkt vom Hausarzt zum Facharzt vermittelt werden. Solche Patienten und Überweisungsvorgänge zu erfassen und zu überprüfen sei dann Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen. „Im Moment hat keiner die Phantasie, wie das gemacht werden soll“, sagte Hofmeister. Er plädierte für „Diskriminierungsfreiheit“, also dafür, dass Ärzte für alle Patienten genauso vergütet werden – und nicht etwa unterschiedlich danach, ob sie als Direktüberweisung, regulär oder etwa in der offenen Sprechstunde kommen.

Bereits am Vormittag hatte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen seine Kritik am Gesetz bekräftigt. Dieses sei im Kabinettsentwurf noch mal ein bisschen schlimmer geworden als im vorherigen Referentenentwurf, sagte er bei der anschließenden Pressekonferenz.

Das Gesetz bedeute einen „Bürokratieaufwachs“, Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel bezifferte diesen auf schätzungsweise „ein bis zwei Stunden pro Woche zusätzlich“. Da der Entwurf fast nur auf den „Erstkontakt mit neuen Patienten abstellt“, sagte Gassen, werde dies fast zwangsläufig dazu führen, dass weniger Zeit für chronisch Kranke und ältere Patienten bleibe, die eine langfristige Terminplanung bräuchten. „Leidtragende des Gesetzes werden, neben den niedergelassenen Ärzten, die schwächsten Patienten sein“, prognostizierte Gassen.

„DDR-Verhältnisse“

Gassen wie Hofmeister betonten, dass das Gesetz wie ein Angriff auf die selbständigen Ärzte wirke, die VV-Vorsitzende Dr. Petra Reis-Berkowics sprach gar von „DDR-Verhältnissen“, die etabliert würden. „Wenn ich ein MVZ hätte, käme mir das Gesetz sehr zupass“, sagte sie – denn in solchen Strukturen ließen sich offene Sprechstunden und andere Neuerungen betriebswirtschaftlich perfekt umsetzen.

„Kein Punkt im Gesetz wird gegen den angestellten Arzt wirksam“, ergänzte Stephan Hofmeister. Ob das die Intention Spahns sei, wolle er nicht sagen, „aber es ist zumindest eine Nebenwirkung“, und die müsse der Gesetzgeber ebenfalls berücksichtigen. Würden alle Ärzte, die jetzt noch in Praxen arbeiteten, sofort angestellt tätig, sagte Hofmeister, würden auf einen Schlag 30 Prozent der angebotenen Sprechstunden verloren gehen. „Das Gesetz kann nur Effizienzgewinne heben, weil es die Niedergelassenen gibt.“
28.09.2018 15:19:28, Autor: tt

 

Dr. Günter Gerhardt schrieb 30 September 2018

KVBW-VV

„Die Mär vom faulen Sack muss ein Ende haben“

Große Einigkeit herrschte bei der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg in Stuttgart am Mittwochnachmittag: In zahlreichen Reden stellten die Anwesenden klar, dass sie den Kabinettsbeschluss zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) nicht mittragen. Am Ende verabschiedeten die Delegierten dazu einstimmig eine Resolution. Weitere Themen der Versammlung waren die Telematikinfrastruktur, das Telemedizinprojekt „docdirekt“ und die elektronische Patientenakte.

KV-Chef Metke:„Wenn ein Hausarzt meint, er muss dringend zum Facharzt vermitteln, dann macht er das – und zwar seit Hippokrates!“

Die KVBW-Vertreterversammlung hätte „termingerechter“ nicht liegen können: Sie fand nahezu zeitgleich mit der Sitzung des Bundeskabinetts statt, in der das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen wurde. Statt auf dem Thema „Förderung der Weiterbildung“ – wie vorab per Einladung angekündigt – lag der Fokus der Versammlung also auf dem TSVG, mit dem sich alle Anwesenden unzufrieden zeigten.

„Wir haben bis in die frühen Morgenstunden unsere Präsentationsfolien überarbeitet“, sagte KV-Chef Dr. Norbert Metke und kritisierte die ausgenommene „Pünktlichkeit“, die Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in puncto TSVG an den Tag gelegt habe: Der Referentenentwurf dazu sei „pünktlich zur Sommerpause“ erschienen, sodass KV-Vorstand und erreichbare Gremien – statt Urlaub zu machen – jede Menge Arbeit in „eine Synopse, Kommentierungen und politische Gespräche“ gesteckt hätten. „Doch noch pünktlicher zur VV erschien gestern, 16.37 Uhr, der in großen Teilen geänderte Kabinettsentwurf, der heute beschlossen werden soll“, so Metke. Dieser habe alle Hoffnungen zunichtegemacht: „Wir dachten, dass zumindest ein Teil unserer Argumentation ankommen würde, aber durch Spahns Nacht- und Nebelaktion ist unsere Arbeit für die Katz.“

Resignation sei trotzdem nicht angebracht, betonte Metke: „Die eigentliche parlamentarische Arbeit beginnt jetzt!“ Beschließungspflichtig durch den Bundesrat ist das Gesetz nach Auskunft von Dr. Thilo Walker, Ministerialrat im Sozialministerium, jedoch nicht: „Es können aber Anträge gestellt und Entschließungen dazu gefasst werden“, so Walker.

„Wir arbeiten mehr als das Doppelte dessen, was der Gesetzgeber vorsieht“

„Die Bundesregierung wird dieses Gesetz durchpauken, um sogenannte Erfolge bei der Bevölkerung vorweisen zu können“, prophezeite Metke. Ziel des Gesundheitsministers sei es, durch ein Mehr an Terminen die gefühlte Ungleichbehandlung bei der ambulanten Terminvergabe zwischen GKV- und PKV-Patienten zu beenden.

„Wenn man sich den Maßnahmenkatalog ansieht, meint man, man müsse uns Ärzte zwingen, mehr als 20 Stunden zu arbeiten“, sagte Metke. Doch die „Mär vom faulen Sack“ sei eine politische Lüge: „Wir arbeiten heute schon mehr als das Doppelte dessen, was der Gesetzgeber vorsieht.“ Auch die Forderung, Hausärzte sollten dringende fachärztliche Termine vermitteln, sei absolut überflüssig: „Wenn ein Hausarzt meint, er muss dringend zum Facharzt vermitteln, dann macht er das – und zwar seit Hippokrates!“ Weil die Praxisorganisation extrem heterogen sei, könne man nicht für alle Facharztpraxen „nach Schema F vorgehen“ und beispielsweise in einer Kinderwunschpraxis offene Sprechstunden anbieten.

„Erstmals mehr Geld für mehr Leistung“

Zugutehalten müsse man Spahn allerdings, dass er „zum ersten Mal seit 26 Jahren“ ein Gesetz auf den Weg gebracht habe, das mehr Geld für mehr Leistung vorsehe. „Das ist zumindest ein Lichtstrahl in einem Durcheinander von Schattierungen“, sagte Metke. Die geplanten fünf Euro Zusatzvergütung für die Vermittlung „dringender fachärztlicher Termine“ durch den Hausarzt allerdings seien „völlig daneben“: „Trinkgeld in der Gastronomie ist steuerfrei, vielleicht wäre das eine Option“, scherzte der KVBW-Chef. Weiterer Wermutstropfen: Die offene Sprechstunde werde für maximal fünf Stunden pro Woche vergütet – auf niedrigem Niveau.

Auch an der aktualisierten Neupatientenregelung ließ Metke kein gutes Haar. Neben tatsächlich erstmals vorstellig werdenden Patienten seien „Neupatienten“ nun nur noch all diejenigen Patienten, die nach vier Jahren (statt bisher nach einem Jahr oder mit neuer Diagnose) wieder die Sprechstunde aufsuchen würden. Dies führe zu einer „krassen Benachteiligung der Hausärzte“. Insgesamt sei die Ärzteschaft an den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit angelangt. Trotz aller Kritikpunkte rief Metke zu Besonnenheit auf: „Wenn wir eine Stellungsnahme abgeben, dann sollte sie differenziert sein.“

„Es gibt keinen anderen freien Beruf, in den so dirigistisch hineindiktiert wird“

In der Folgedebatte meldeten sich zahlreiche Anwesende zu Wort und legten ihre Kritik am TSVG so ausführlich dar, dass der VV-Vorsitzende Dr. Frank-Dieter Braun eine Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten initiierte. Mit Aussagen von „es gibt keinen anderen freien Beruf, in den so dirigistisch hineindiktiert wird“, über „das ist das populistische Gesetz eines eiskalten Karrierepolitikers“ bis hin zu „dass wir für ein paar Euros unsere Seele verkaufen sollten, wage ich zu bezweifeln“ gaben sich die niedergelassenen Ärzte kämpferisch.

Man einigte sich darauf, eine Resolution zum TSVG zu verfassen, die vor Ort von einem kleinen Gremium ausgearbeitet und noch am frühen Abend von der VV einstimmig verabschiedet wurde.

Telematikinfrastruktur und Telemedizin

Allen weiteren VV-Tagesordnungspunkten wurde aufgrund der aktuellen TSVG-Debatte verhältnismäßig wenig Platz eingeräumt: Zur Telematikinfrastruktur-Problematik sagte KV-Vize Dr. Johannes Fechner, er gehe davon aus, dass Gesundheitsminister Spahn den Termin für die verpflichtende Anbindung als „Weihnachtsgeschenk“ in den Sommer verschieben werde: Von 150.000 Praxen seien bislang nur 50.000 Praxen an die Telematik angeschlossen. Neu ausgelobt worden sei ein Extra-Betrag in Höhe von 230 Euro für alle Praxen, die die Telematikinfrastruktur installiert hätten.

Das KVBW-Telemedizinprojekt „docdirekt“ der KV mit den Modellregionen Stuttgart und Tuttlingen sei erfolgreich angelaufen. Rund 1.200 Menschen (zu 66 Prozent männlich) hätten sich das zugehörige Programm bislang heruntergeladen. Die stärkste Nutzergruppe sei die der 20- bis 29-Jährigen, doch auch zahlreiche über 70-Jährige hätten docdirekt bereits genutzt. Ein hoher Anteil der Patientenanrufe gehe am Wochenende ein, wenn die Hotline gar nicht durch Mitarbeiter besetzt sei – hier sei langfristig eine Änderung der Erreichbarkeit überlegenswert. Es liefen Vorbereitungen, das Angebot auf ganz Baden-Württemberg auszuweiten. Ein ergänzender, geschützter „e-Rezeptdienst“ werde voraussichtlich ab Anfang 2019 zur Verfügung stehen.

Elektronische Patientenakte und Weiterbildung in Teilzeit

„Sie dachten, Sie hätten nach Telematik und Datenschutzverordnung endlich Ruhe? Jetzt kommt die elektronische Patientenakte“, leitete Fechner zum nächsten Agendapunkt über. Es gebe unterschiedliche digitale Aktenkonzepte: patienten- oder arztgeführt, einrichtungsintern oder -übergreifend, fallbezogen oder lebenslang. Alle Angebote würden aber allein dem Informationsrecht des Patienten dienen – Ärzte seien nicht verpflichtet, alle Daten auszuwerten. „Wenn vor vier Jahren eine Diclofenac-Unverträglichkeit festgestellt wurde, bin ich nicht haftbar, weil ich den Part in der Akte nicht gelesen habe“, so Fechner. Sollten die Daten eines Patienten auf dessen Wunsch ins Praxis-System hochgeladen werden, benötige man vorab eine schriftliche Schweigepflichtentbindung.

Abschließend wurden auf der VV verschiedene Anträge von Dr. Kristina Zimmermann, stellvertretende Vorsitzende des „Beratenden Fachausschusses für angestellte Ärzte und Psychotherapeuten“ für Änderungen an der „Richtlinie der KVBW zur Förderung der Weiterbildung“ (Förderrichtlinie 2016) diskutiert. Dabei ging es vor allem um klarere und offenere Formulierungen bezüglich „Weiterbildungen in Teilzeit“
27.09.2018 15:05:36, Autor: aus Stuttgart für den änd: Annika Mengersen

 

 

Dr. Günter Gerhardt schrieb 13 November 2018

TSVG-Nachbesserungen

Spahn will über MVZ reden

Bundesgesundheitsminister Spahn erwägt offenbar Änderungen bei der Zulassung Medizinischer Versorgungszentren. Das berichtet sein Parteifreund Rudolf Henke, Chef des Marburger Bundes. Es werde darum gehen, MVZ vor Kapital-Interessen zu schützen. Henke fordert außerdem eine unbegrenzte Finanzierung von Klinikärzten.

Henke appellierte an ärztliche Institutionen, also beispielsweise Berufsverbände oder Kassenärztliche Vereinigungen (KV), „nochmal Beschlüsse zu dem Thema einzubringen“, um so der Forderung Nachdruck zu verleihen, nicht immer mehr MVZ in die Hände von Investoren übergehen zu lassen.
© tt, änd

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will sich im Januar mit verschiedenen Akteuren aus dem Bereich Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) zusammensetzen, um sich ein Bild über eventuell nötige Nachbesserungen am Terminservice- und Versorgungsgesetz zu machen. Das berichtete der Vorsitzende des Marburger Bunds (MB), Rudolf Henke, am Dienstag in Berlin. Henke ist CDU-Bundestagsabgeordneter und stellvertretender Vorsitzender des Gesundheitsausschusses.

Er glaube, sagte Henke anlässlich einer Pressekonferenz zur Jahreshauptversammlung des MBs am vergangenen Freitag, „dass es im Januar Zusammenkünfte geben wird“. Sowohl Investoren als auch Kritiker einer zunehmenden Ökonomisierung von MVZ würden mit Spahn sprechen, die Ärzteschaft hätte „eine große Möglichkeit Einfluss zu nehmen“. Er sei zuversichtlich, sagte Henke, dass bis März noch über Änderungen im TSVG beraten werde, mit denen die Macht der Investoren eingeschränkt werden könnte.

Henke appellierte an ärztliche Institutionen, also beispielsweise Berufsverbände oder Kassenärztliche Vereinigungen (KV), „nochmal Beschlüsse zu dem Thema einzubringen“, um so der Forderung Nachdruck zu verleihen, nicht immer mehr MVZ in die Hände von Investoren übergehen zu lassen. Henke sprach in diesem Zusammenhang von „kapitalistischen Kommerzialisierungstendenzen“, denen man entgegentreten müsste. „Da muss der Gesetzgeber beim TSVG nochmal ran.“

Konkret schlug Henke vor, gesetzlich festzuschreiben, dass die Mehrheit der Stimmrechte und Anteile im MVZ bei dort arbeitenden Ärzten liegen müsse, als Gegengewicht zu kommerziellen Interessen der Betreiber. Weiterhin könnten MVZ-Filialgründungen regional beschränkt werden, etwa auf Bundesländer. Gewinnentnahmen aus MVZ könnten untersagt werden. Nötig sei auch eine größere Transparenz. „Wenn ein Augenarzt für einen Konzern und nicht selbständig arbeitet, sollte das auf dem Briefkopf ersichtlich sein“, sagte Henke. „Für Patienten macht das einen großen Unterschied.“

Berufung auf Lauterbach

Weiteres großes Thema bei der Jahrestagung – neben dem Leitantrag, der sich gegen Rassismus und Nationalismus, und für Offenheit, Toleranz und Anstand aussprach – war das Pflegepersonalstärkungsgesetz, das ebenfalls vergangenen Freitag vom Bundestag auf den Weg gebracht wurde. Der Marburger Bund begrüßt das Gesetz im Grundsatz, betonte Henke. „Mehr Personal in der Pflege ist das Gebot der Stunde.“ Allerdings wäre es falsch, „hier stehen zu bleiben“.

Vielmehr sei es nötig, den Kern des Gesetzes – nämlich die unbegrenzte Finanzierung zusätzlichen Personals – auf andere Berufsgruppen im Krankenhaus auszuweiten, also Ärzte, aber auch Hebammen, Therapeuten und Verwaltungskräfte. „Krankenhausärzte müssen in die Lage versetzt werden, ihren Beruf unabhängig von ökonomischen Zwängen auszuüben“, meinte Henke. Das gesamte Klinikpersonal sollte aus dem System der Fallpauschalen ausgegliedert und Tarifsteigerungen zu 100 Prozent refinanziert werden. „Aus dem Pflegepersonalstärkungsgesetz muss ein Krankenhauspersonalstärkungsgesetz werden.“

Auch in diesem Bereich sieht Henke eine „gewisse Nachdenklichkeit“ in der Politik. Er berief sich dabei auch auf den SPD-Gesundheitspolitiker Dr. Karl Lauterbach, der in der Entkopplung der Pflegekosten nur einen ersten Schritt sieht. „Wir werden jetzt jedenfalls nicht inaktiv zuschauen, dass das Elend, das in der Pflege gerade abgestellt wird, sich nun in andere Berufsgruppen verlagert“, sagte Henke. „Ich bin überzeugt, dass wir hier noch nicht den letzten Schritt der Gesetzgebung erlebt haben.“

Kriterien für Notfallkonzept

Verabschiedet haben die Delegierten bei der Jahrestagung außerdem einen Beschluss zur Reform der sektorenübergreifenden Notfallversorgung, für die der Marburger Bund und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im vergangenen Jahr ein gemeinsames Konzept auf den Weg gebracht hatten. In elf KVen werde dieses Konzept derzeit noch erprobt, sagte Henke. Bis zur Evaluation werde aber noch Zeit vergehen. „Am Ende werden wir ein gemeinsames Instrument im Bereich der Notfallversorgung bekommen.“ Im jetzt gefassten Beschluss wurden Kriterien benannt, an denen sich die mit dem Thema befassten Arbeitsgruppen von KBV- und MB-Vertretern orientieren sollen. Unter anderem wird als Grundvoraussetzung für ein Ersteinschätzungssystem eine „medizinisch korrekte und zeitgerechte“ Behandlung genannt.

Ein auf „wissenschaftlicher Evidenz fußendes“ Instrument sollte zudem „auch ohne unmittelbare Hinzuziehung des Arztes durch eine entsprechend qualifizierte Person eines Gesundheitsfachberufs angewendet werden“ können, heißt es in dem Beschluss.

13.11.2018 15:38:35, Autor: tt

Dr. Günter Gerhardt schrieb 25 November 2018

Brief an Spahn

KVSH-Spitze fordert „grundsätzliche Umkehr in der Gesundheitspolitik“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dürfte bereits einen kleinen Stapel offener Briefe mit Kritik am TSVG auf seinem Schreibtisch liegen haben. Nun kommt von der KV Schleswig-Holstein noch einer oben drauf – wenn die Vertragsärzte im Norden ihn abgesegnet haben.

https://www.aend.de/img/image_rendered/articles/240x200_crop/imagebig_187_192039_263589.jpgDer KVSH-Vorstand (Dr. Monika Schliffke, Dr. Ralph Ennenbach) hat auch einen offenen Brief an Spahn mit Kritik am TSVG formuliert.
© KVSH

Auf das Schreiben, das dem änd vorliegt, wies KVSH-Vorsitzende Dr. Monika Schliffke am Mittwoch in ihrem Bericht zur Lage bei der Abgeordnetenversammlung in Bad Segeberg hin. Die schleswig-holsteinischen Vertragsärzte können es ab dem heutigen Donnerstag im eKVSH-Portal einsehen. Wer dem Inhalt des offenen Briefes zustimmt, kann ein Häkchen setzen – und gilt damit automatisch als Unterzeichner. „Wir möchten wissen, sind es 100 oder 1.000, die unsere Kritik teilen“, erklärte Schliffke in ihrer Rede.

Er lehne das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in seiner jetzigen Form ab, betont der KVSH-Vorstand in seinem Brief, der neben Spahn auch an die Bundestagsabgeordneten aus Schleswig-Holstein adressiert ist. Für die Vertragsärzteschaft bedeute das Gesetz ein „staatliches Hineinregieren in Praxen und Selbstverwaltung und insgesamt mehr Reglementierung des freien Arztberufs“, schreibt die KV-Spitze – und stellt einige Forderungen auf.

„Keine 25 Pflichtsprechstunden pro Woche!“ lautet die erste. Diese Vorgabe diffamiere die Leistungsbereitschaft aller niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten und suggeriere, dass sie nicht genug arbeiten würden. Auch den geplanten Ausbau der Terminservicestellen (TSS) mit einer Rund-um-die-Uhr-Vermittlung hält der KVSH-Vorstand nicht für angebracht. Eine 24-stündige Erreichbarkeit der TSS sei unwirtschaftlich, jeder Euro, der dafür ausgegeben werde, fehle dann in der Patientenversorgung. Zudem sei auch eine „partielle oder generelle Online-(Fremd)-Zuweisung von Terminen“ nicht sinnvoll, da sie nicht zu den komplexen Organisationsprozessen in den Praxen passe. „Die Folge: Der Patient wartet länger statt kürzer.“

Zusätzliche Vergütung als Fehlanreiz 

Ebenfalls für überflüssig hält die KVSH die Einführung verpflichtender offener Sprechstunden. Diese würden nämlich, wo es sinnvoll sei, bereits angeboten. „Eine undifferenzierte offene Sprechstunde verpflichtend für alle Facharztpraxen konterkariert hingegen die erforderliche Planbarkeit inzwischen hochdifferenzierter Sprechstunden“, heißt es im Brief. In der versprochenen zusätzlichen Vergütung für die offene Sprechstunde sieht die KVSH-Spitze einen Fehlanreiz. Die ärztliche oder therapeutische Sicht werde dabei ausgeblendet. „Weshalb soll es für Patienten in der offenen Sprechstunde unabhängig von jeder medizinischen Dinglichkeit eine höhere Vergütung geben als für bereits erkrankte Patienten, die einer kontinuierlichen und zeitintensiven ärztlichen Begleitung bedürfen?“, fragen die Verfasser. 


Letztlich werde das Gesetz, sollte es in seiner jetzigen Form kommen, die Handlungsfreiheit der Ärzte einengen und damit ihre Leistungsbereitschaft senken, was am Ende zu einer schlechteren Patientenversorgung führen werde, meint der KV-Vorstand – um dann „eine grundsätzliche Umkehr in der Gesundheitspolitik“ zu fordern. Dazu gehöre zuallererst das Ende der Budgetierung aller ärztlichen Grundleistungen. „Dieser Weg gewährleistet das vorhandene Leistungsniveau durch freiberuflich geführte Praxen und würde dem Nachwuchs das Signal senden, dass die Tätigkeit in der eigenen Praxis eigenes Engagement und eigene Schwerpunktsetzung im Interesse einer guten und differenzierten ambulanten Versorgung ermöglicht und diese Leistungsbereitschaft angemessen honoriert wird.“

Bis zum 13. Dezember können die schleswig-holsteinischen Vertragsärzte dem offenen Brief im eKVSH-Portal zustimmen. An diesem Tag findet die erste Lesung zum TSVG im Deutschen Bundestag statt. Danach soll der Brief dann mit den eingegangenen Namen beziehungsweise Praxisnamen der Unterstützer an den Bundesgesundheitsminister und die Bundestagsabgeordneten aus Schleswig-Holstein verschickt werden. Zudem will der KVSH-Vorstand nach eigenen Angaben auch noch persönlich Gespräche mit den Abgeordneten führen.

 

22.11.2018 15:48:50, Autor: sk

Dr. Günter Gerhardt schrieb 25 November 2018

Protest gegen das TSVG

„Ich bin schockiert, dass wir nicht Säle füllen!“

Der Berliner TSVG-Entwurf (Terminservice- und Versorgungsgesetz) sei ein beispielloser Angriff auf die niedergelassenen Ärzte und lege sie endgültig an die staatsmedizinische Kette – davor warnt ein breites Bündnis niedersächsischer Ärzte. Am Mittwoch hatten es zu einer Informationsveranstaltung in das Congress Centrum Hannover eingeladen. Über 200 Ärzte folgten diesem Ruf.

https://www.aend.de/img/image_rendered/articles/240x200_crop/imagebig_187_191998_263526.jpgRuft zum Widerstand auf: Dr. Christian Albring.
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Er sei tief enttäuscht, was für ein Gesetz das Bundesministerium entwickelt habe, erklärte Dr. Christian Albring, Vorsitzender des Berufsverbands der Frauenärzte, zu Beginn der Veranstaltung. Er sei zuvor mit vielen Kollegen nach Berlin gefahren, um die Politik zu beraten. Diese Ratschläge schienen aber nicht angekommen zu sein. Ähnlich sah das Dr. Axel Brunngraber von der Freien Ärzteschaft (FÄ): „Wenn man über 30 Jahre seine Praxis geführt hat, dann ist man Spezialist für seine Region und seine Patienten. Deshalb erscheint es uns als unsinnig, was mit diesem Gesetz angegangen wird – weil es einfach ein grober Kamm ist.“ Es werde ohne Verständnis von der ärztlichen Arbeit in die Praxis hineinregiert. Das Gesetz sei eine sinnlose Maßnahme, die jeder empirischen Basis entbehre.

Auch Dr. Jörg Berling, stellvertretender Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), ließ kein gutes Haar am TSVG: „Für mich kennzeichnet das Gesetz drei große Ps: Paternalismus. Dieser Minister kommt wie ein Übervater daher, der alles besser weiß. Das zweite P steht für Populismus, denn die Versprechungen, die es macht, wird es nicht einhalten können.“ Das dritte P stehe für Pfusch, denn anders könne man das Gesetz nicht bezeichnen.

„Populist Spahn“

„Herr Spahn behauptet, dass er damit die Versorgung verbessert, weil er das als Populist als Sprungbrett nutzen möchte“, ordnete Albring Spahns Motivation für das TSVG ein und warnte: „Er will das Gesetz mit viel Macht durchknüppeln.“ Er müsse dabei allerdings mit dem aktiven Widerstand der Ärzteschaft rechnen. Dieser sollte sich zum Teil heute in Hannover formieren.

https://www.aend.de/img/image_rendered/articles/240x200_crop/imagebig_1307_191998_263527.jpgProtestaktion auf der Veranstaltung.
©rc

Eine Ärztin aus dem Publikum meldete daraufhin zurück: „Ich bin schockiert, dass wir nicht Säle füllen!“ Trotzdem solle das niemanden entmutigen, sondern eher zur Aktion motivieren. Sie schlug vor: „Wir verabschieden eine Petition – und jeder geht los und sammelt 20 Unterschriften von Kollegen, die heute nicht hier sind.“ Dann könne man das Thema und dessen Dringlichkeit verbreiten.

Er sehe die Menge der Besucher eher als motivierend, konterte Brunngraber. Sie könne eben nur der Initial für weitere Aktionen sein. Er verglich es mit einer Bombe: Dort sei der Zünder auch der kleinste, aber eben der wichtigste Teil.

Wie sich diese Bombe dann konkret entzünden kann, diskutierten die Teilnehmer – und hatten dabei sehr unterschiedliche Ideen: Sie berichteten über bereits laufende Aktionen wie etwa Petitionen gegen das TSVG, Plakataktionen, die in der Praxis über die 25-Stunden-Regelung informieren, sowie über Gespräche mit Fachpolitikern.

In einem Punkt waren sich die Teilnehmer einig: Die breite Öffentlichkeit müsse irgendwie erfahren, welche falschen Weichen die Politik mit dem Gesetz stelle. Auch kamen sie zu dem Schluss, dass seitens der Kammern und KVen aus unterschiedlichen Gründen keine Hilfe zu erwarten sei.

https://www.aend.de/img/image_rendered/articles/240x200_crop/imagebig_1307_191998_263530.jpgNahmen die Resolution am Ende einstimmig an: die Teilnehmer der Informationsveranstaltung zum TSVG.
©rc

Es schien den Teilnehmern schwerzufallen, sich auf konkrete Aktionen zu einigen – auch weil diese oft den Patienten und nicht die Politik träfen. Brunngraber fragte schließlich: „Was hindert uns daran, dass wir uns absprechen und immer in verschiedenen Städten nur nach Vorschrift arbeiten?“ Auch wenn es nur Nadelstiche seien, sende es doch Signale nach Berlin. Dies sei nur ein Beispiel und vielleicht nur ein Anfang, zeige aber, dass man sich nicht kampflos ergebe. Andere Aktionen könnten folgen.

Ein erstes, zwar nur verbales Signal, schickten die Teilnehmer dann auch am Mittwoch nach Berlin: Gemeinsam verabschiedeten sie eine Resolution, die sich an alle Parteien im Bundestag richtet. Der änd dokumentiert sie an dieser Stelle im Wortlaut:

„Wir, die hier heute erschienenen niedergelassenen Ärzte und psychol. Psychotherapeuten in Niedersachsen, unterstreichen unsere Ablehnung des geplanten TSVG. Es beleidigt die Würde unseres ganzen Berufsstandes und missachtet auf ehrverletzende Weise unsere Lebensleistung. Sein Anlass, seine Zielauffassung und seine handwerkliche Gestaltung sind weder akzeptabel noch angemessen.

Wir warnen vielmehr vor den absehbaren Schäden für die Behandlung der uns vertrauenden Patienten. Wir fordern die Abgeordneten des deutschen Bundestages auf, den Gesetzentwurf zurückzuweisen. Die real bestehenden, ungelösten Unzulänglichkeiten der Gesundheitspolitik müssen erfasst und ursächlich angegangen werden. Mehr Arztzeit setzt ausreichenden Nachwuchs voraus. Budgetdeckel auf unseren Honoraren und Regressdrohungen müssen deshalb verschwinden. Die human unbedenkliche, wirksame Steuerung der Inanspruchnahme ärztlicher Leistung in unseren westlichen Nachbarländern muss dabei zur Kenntnis genommen werden.“

21.11.2018 23:19:50, Autor: RC

 

Dr. Günter Gerhardt schrieb 25 November 2018

Ich weiß nicht wie es Ihnen geht liebe Kolleginnen und Kollegen, aber mir fällt es schwer, unseren Herrn Spahn zu verstehen. Er versucht mit der Brechstange ein Gesetz (TSVG) zu installieren, dem es an wirklich problemlösenden innovativen Ansätzen fehlt und auch die überfällige Endbudgetierung ist, so wie geplant, nur ein fleischloser Knochen, den man einem Hund hinwirft, damit er aufhört zu bellen. Verstehen könnte ich das alles, wenn wir wirklich die vor Jahren prophezeite Ärzteschwemme hätten, wenn also jungen Ärzten das Auswandern schmackhaft, Abiturienten das Medizinstudium und in Deutschland arbeitenden Medizinern der Beruf madiggemacht werden müsste. Das alles geschieht ja, nur, wir haben keine Ärzteschwemme! „Was erwarten Sie von der Politik?“ hat mich neulich ein Kollege gefragt, „betrachten Sie sich doch nur die Geschehnisse rund um Herrn Maaßen, so funktioniert Politik.“ Leider mit dem Unterschied, dass sich nicht, wie im Fall Maaßen, ganz Deutschland aufregt, wenn ein Gesetz auf den Weg gebracht wird, welches die Praxen direkt angreift. Ganz im Gegenteil, so hat mich ein Patient, der seit Jahren zu allen Tageszeiten die Praxis aufsucht, den ich schon mehrmals abends und am Wochenende zuhause besucht habe, darauf angesprochen, dass ich jetzt ja 25 statt 20 Stunden in der Woche arbeiten muss. Herr Spahn sagt zwar, dass er wisse, dass die meisten Ärzte mehr als 25 Stunden in der Woche arbeiten, aber so richtig doch nicht, also müsse das jetzt kontrolliert werden…von der KV. Das Gros der Patienten denkt nicht darüber nach, was sie da über Wochen in der Presse präsentiert bekommt. Was gewollt hängen bleibt lautet „ach, nur 20 Stunden in der Woche?“ Und wenn das dann, nachdem es in sämtlichen Medien – auch in der BILD Zeitung – unters Volk gebracht wurde, zum Anlass genommen wird für ein neues Gesetz, versteht das Jeder. Wir auch? Ja könnte man meinen, wird es doch im Rahmen von ärztlichen Veranstaltungen nicht thematisiert, wohl aber die 5 € für die FA-Vermittlung, die extrabudgetäre Vergütung der offenen Sprechstunde, der neuen Patienten, der Patienten von der Terminservicestelle…Die Politik nennt das „Lockerung der Budgetierung“ und stellt dafür 600 Mio € für 72 000 Arztpraxen (154 000 Ärztinnen/Ärzte) zur Verfügung, lächerlich. Die Verteilung übernimmt und kontrolliert…die KV, die mehr und mehr zur Sprechstundenpolizei mutiert. Was wird passieren? Alle werden sich drauf stürzen, das Geld wird bzw. kann überhaupt nicht reichen, die KV wird kontrollieren und sanktionieren, wird von uns zum Buhmann erklärt, was der Politik und der Deutschen Krankenhausgesellschaft („Politik muss Sonderrolle des KV-Systems beenden“) in die Arme spielt und kommt ihrem eigentlichen Ziel Abschaffung der Selbstverwaltung KV nah und näher. Genau das wollen ja auch viele von uns, so zumindest der Eindruck, wenn man in Foren unterwegs ist.  Das wäre ein Zurück ins Jahr 1900, und jede Praxis buhlt dann wieder um die Gunst der Krankenkassen, wenn es darum geht möglichst viele Verträge mit Krankenkassen (Vertragsarzt) abzuschließen. Selbst wenn das Berufsverbände wie beispielsweise Medi sicher gut machen könnten, die Verhandlung auf Augenhöhe einer Körperschaft des öffentlichen Rechts hätten wir unwiderruflich verloren. Das wäre fatal, es muss verhindert werden, weil wir diesen Status nie mehr bekommen würden. Die Lösung kann nur lauten: Die Berufsverbände müssen die Körperschaft des öffentlichen Rechts (KV!) stärken und sich mehr und mehr um die Interessenvertretung kümmern. Die Kolleginnen und Kollegen, die das an vorderster Front mit großem zeitlichen Aufwand tun, müssen dafür, genauso wie die KV-Vorderen, honoriert werden.
Bis dahin muss aber schon was geschehen. Warum nicht mal eine Woche lang wirklich nur 25 Stunden arbeiten? Sie glauben gar nicht wie schnell wir in den Medien sind und darstellen können, wohin die ununterbrochene Gängelung derjenigen führt, die für die Versorgung der Patienten zuständig sind.

 

 

Dr. Günter Gerhardt schrieb 15 Januar 2019

Berlins Ärztekammer-Chef Jonitz

„Spahn entmündigt die Ärzte“

Mit deutlichen Worten hat sich der Präsident der Ärztekammer Berlin, Dr. Günther Jonitz, für ein Umdenken in der Gesundheitspolitik ausgesprochen. Die aktuelle Politik von Gesundheitsminister Spahn sei geprägt durch „autoritäre Vorgaben und ökonomische Fehlanreize“.

„Die Politik reagiert auf Probleme dann, wenn sie offenkundig sind und dort, wo sie ankommen anstatt dort, wo sie herkommen“, beklagt Berlins Ärztekammer-Chef Jonitz.
© Friedrich/LÄK Berlin

Gesundheitsminister Jens Spahn entmündige und demotiviere mit seinen im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geplanten Maßnahmen die Ärzte, so Jonitz am Dienstag. Als Beispiele nannte er die geplante Ausweitung der Praxisöffnungszeiten, die Einschränkung der Mobilität von Ärzten in Richtung Ausland und den Versuch, per Verordnungsermächtigung künftig im Einzelfall entscheiden zu wollen, welche neuen Behandlungen durch die Krankenkassen bezahlt werden sollen.

„Eine solide Analyse der Ursachen der Probleme, die mit dem TSVG geregelt werden sollen, findet nicht statt. Die Politik reagiert auf Probleme dann, wenn sie offenkundig sind und dort, wo sie ankommen anstatt dort, wo sie herkommen“, klagte Jonitz.

In der Vergangenheit habe es eine Art Vertrag zwischen der Ärzteschaft, den Gesundheitsberufen und der Politik gegeben: Die Ärzte kümmern sich um die Versorgung kranker Menschen, die Politik sorgt für gute Rahmenbedingungen. Dieser Vertrag werde durch das vorgesehene TSVG gebrochen und „wird dazu führen, dass die Selbstfürsorge der Gesundheitsberufe auch als Reaktion auf die bestehende Kommerzialisierung der Patientenversorgung mehr in den Vordergrund rückt“, so der Kammerchef. Teilzeit- statt Vollzeitarbeit werde mehr und mehr die Regel. „Die Lücken in der Versorgung werden zu-, statt abnehmen.“

Verstärkt werde dies durch die Fehlallokation der Versichertenbeiträge: Von 100 Euro GKV-Beitrag erreichten den Vertragsarzt 8,74 Euro, den Krankenhausarzt 9,38 Euro und die stationäre Pflege 8,79 Euro. „Die Politik vergisst die Menschen, die tagtäglich die persönliche Verantwortung für kranke Menschen übernehmen und lässt diese mit den Folgen einer fehlgeleiteten Politik im Regen stehen.“ Diese Politik habe in den vergangenen 20 Jahren die Versorgung nachweislich und erkennbar teurer und schlechter gemacht. „Diese Politik wird mit dem TSVG fortgesetzt“, erklärte Jonitz.

Auch Gastroenterologen üben Kritik an Spahns Gesetz

Die Ärztekammer Berlin fordere daher diese bevormundende Politik zu stoppen. Notwendig sei stattdessen ein Dialog über Herausforderungen der Patientenversorgung in Zeiten des Wandels („Digitalisierung“) und eine neue politische Strategie der „Optimierung der Versorgung“ anstelle des Versuchs der „Dezimierung von Kosten, Mengen und Strukturen“.

Kritik kam am Dienstag auch vom Vorsitzenden des Berufsverbands Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands: Das Gesetz öffne „politischer Willkür, die nicht an medizinischen Kriterien, sondern an anderen Interessen orientiert ist, Tür und Tor“, warnte Dr. Albert Beyer. „Das TSVG soll vordergründig die Versorgung von Patienten verbessern. Tatsächlich sieht es dafür aber Eingriffe in die Selbstverwaltung vor, welche die Ressourcenknappheit im Gesundheitswesen zulasten des guten Arzt-Patienten-Verhältnisses deutlich weiter verschärfen werden.“

 

15.01.2019 15:50:41, Autor: mm

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