Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten, das stimmt in der Regel nicht. Wichtig ist es, einen Weiterbildungsvertrag abzuschließen.
Er muss definieren ob
1.überhaupt Überstunden zu leisten sind
2.Überstunden angeordnet werden müssen
3.in welcher Form Überstunden ausgeglichen werden müssen