Leistungen in Höhe von fast 14 Mio € waren laut Staatsanwalt aufgrund der Täuschungshandlungen der Angeklagten unrechtmäßig bei der KV abgerechnet worden.Vier Monate nach Prozessbeginn stellte jetzt das Landgericht das Verfahren gegen die Ärzte vorläufig ein.
Ein Argumentation der Richter lautete:
"...hätten - ungeachtet der mutmaßlich formal unrichtigen Abrechnungen - allen Zahlungen der KV auch entsprechende ärztliche Leistungen gegenüber gestanden."

Da haben die Juristen wohl bei der Staatsanwaltschaft Mainz Nachhilfeunterricht genommen.


Zur Erinnerung
: Am 6.9.2000 wurde durch den Eröffnungsvermerk des Leitenden Oberstaatsanwaltes Puderbach ein Ermittlungsverfahren gegen den Vorstand der KV eingeleitet. Uns wurde vorgeworfen, wir hätten die Abrechnung der Laborärzte Dres. Heicke und Kapp vorsätzlich geduldet, obwohl uns die wahre Vertragsgestaltung (sog. Scheinselbstständigkeit) bekannt gewesen sei. Als das Verfahren am 22.8.2005 dann eingestellt wurde, wurde die Scheinselbstständigkeit mit folgender Bemerkung kommentiert: "....den Beschuldigten ist nicht nachzuweisen, dass sie die "Scheinselbstständigkeit" tatsächlich durchschaut hatten."
Die Argumentation des Landgerichtes Berlin
"...hätten - ungeachtet der mutmaßlich formal unrichtigen Abrechnungen - allen Zahlungen der KV auch entsprechende ärztliche Leistungen gegenüber gestanden.", die von uns immer wieder in den 5 Jahren vorgetragen wurde, wurde damals überhaupt nicht zur Kenntnis genommen. Jetzt aber in Berlin, immerhin.

Lesen Sie bitte den Artikel der MT, wo von Phantomärzten die Rede ist. Wenn die Mainzer Staatsanwaltschaft uns damals (heute?) solche Machenschaften nachgewiesen hätte....nicht auszudenken. So ist das mit dem Recht.