Vertragsärztlich vor stationär!!! Notaufnahme kann nicht Staubsauger für unbelegte Betten sein.

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  • Letzter Beitrag 01 April 2017
Dr. Günter Gerhardt schrieb 20 September 2016

KBV Vertreter beschließen Kampagne für die 116 117

10,7 Mio Patienten wurden 2015 in den Notaufnahmen der Krankenhäuser versorgt, obwohl sie Fälle für die Praxis bzw. den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst gewesen wären. Im internationalen Vergleich gibt es zu viele Notfallambulanzen an Krankenhäusern. Diese hohe Zahl an Ambulanzen führt absolut betrachtet seit 2009 zu einer Steigerung von 5% jährlich an stationären Aufnahmen ohne ärztliche Einweisung.

Notaufnahmen sind Staubsauger für unbelegte Betten, das muss aufhören!

Deutsche Krankenhaus Gesellschaft (DKG) wirft uns vor, die Krankenhäuser müssten in der Notfallversorgung unsere Arbeit erledigen, was schon deshalb nicht stimmen kann, weil den Krankenhäusern die FÄ fehlen. Viele Krankenhäuser arbeiten mit ermächtigten Ärzten, also stabilisieren Vertragsärzte die stationäre Versorgung, und nicht umgekehrt.

Am 30.3.2017 machen die KBV und KVen deshalb 2 bahnbrechende Vorschläge für eine bessere Patientensteuerung:
1. Der Patient kann rund um die Uhr die 116 117 wählen. Fachkundiges Personal entscheidet am Telefon, wo der Patient am besten behandelt wird.
2. Eine Abklärung vor Ort beim Krankenhaus in einer Bereitschaftspraxis oder Portalpraxis , die von der KV eingerichtet und betrieben wird.

Für beide Wege, die Patienten in die richtige und für sie beste Struktur zu lotsen, muss der Gesetzgeber die Möglichkeiten schaffen, dass KVen ihre Dienste 24 Stunden anbieten können.

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Dr. Günter Gerhardt schrieb 01 April 2017

Die Politik soll die Stellung der Vertragsärzte in der Notfallversorgung schwächen, die der Krankenhäuser aufwerten. Das fordert die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft (DKG) im Wahljahr von der Politik. Die KBV hält dagegen.

Wir ALLE müssen dagegen halten. Hier will jemand unsere Existenz zerstören, nämlich die DKG.

Worst Case: Die Politik ignoriert die 10,7 Millionen Patienten in den Notfallambulanzen der Krankenhäuser, findet das sogar eine gute Dauerlösung und Herr Gröhe oder sein Nachfolger bedient die Forderung der Krankenhäuser nach mehr Geld und schreibt einen neuen Paragraphen in das Krankenhaus-Struktur-Gesetz, der die Kosten für die 10,7 Millionen Patienten plus das Honorar für die Krankenhaus-Ärzte den KVen aufs Auge drückt.

Dr. Günter Gerhardt schrieb 01 April 2017

3. Lösungsvorschlag: Eine gemeinsame Notfallversorgung mit Überwindung der Sektorengrenzen und gleichen Honoraren. Aber, die Vergütungssysteme haben ihre Eigenheiten und müssen Besonderheiten abbilden.
Die Vergütungen der Leistungen in Klinik und Praxis beinhalten Strukturelemente, die zu berücksichtigen sind: Honorarpolitik ist auch Strukturpolitik. Kliniken bekommen die Investitionen aus Landesmitteln finanziert, der Vertragsarzt bezahlt die Praxisausstattung selbst. Die Arztpraxis hat FA-status zu bieten, die Klinik nur FA-standard. Der Belegarzt unterliegt bei seinen stationären Leistungen dem EBM, innovative Lstg. kann er nur erbringen wenn der G-BA (Gemeinsame Bundesausschuss) sie erlaubt hat (Erlaubnisvorbehalt). Die Hauptabteilung eines Krankenhauses dagegen darf innovative Lstg. erbringen, sofern sie nicht verboten sind. (Verbotsvorbehalt). Eine Vereinheitlichung ist dringend erforderlich. Auch eine gemeinsame Notfallversorgung ist möglich und finanzierbar, aber bitteschön extrabudgetär.
Wir sollten uns aber selbst um eine sektorübergreifende Notfallversorgung kümmern, sonst machen das andere für uns. So hat der Sachverständigenrat schon angekündigt, sich in seinem nächsten Gutachten für eine große Lösung auszusprechen, er tendiert zum "Big Bang".   

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