Am 14.4.2016 hat der Bundestag das Antikorruptionsgesetz verabschiedet. Am 13.Mai soll es im Bundesrat behandelt werden.

Was nun bedeuten die neuen Strafvorschriften in der Praxis?
Die "unlautere Bevorzugung" wird auch zukünftig nach den allgemeinen, korruptionsrechtlichen Grundsätzen beurteilt werden:

  • Trennungsprinzip
  • Transparenzprinzip
  • Dokumentationsprinzip
  • Äquivalenzprinzip

Die Zusammenarbeit von Ärzten und Industrie ist erwünscht