Thema Weiterbildung:
Förderung 4800€ + 500€ unterversorgtes Gebiet (250€ wenn Unterversorgung droht). KV und Kostenträger übernehmen jeweils die Hälfte der Förderbeträge. Ausgezahlt wird der Zuschuss zum Bruttogehalt des AIW an den Praxisinhaber.