GBA

Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit seinem Vorsitzenden Prof. Josef Hecken, ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Mächtiger geht’s nicht. Der G-BA wurde am 1.1.2004 durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz errichtet.  Neben den  4 Trägerorganisationen KBV, KZBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband sind noch die Patientenvertreter antrags- aber nicht stimmberechtigt. Der G-BA steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit BMG. Entsprechend den Vorgaben des Fünften Sozialgesetzbuches SGB V werden Beschlüsse und Richtlinien des G-BA vom BMG geprüft und nach einer Nichtbeanstandung  im Bundesanzeiger veröffentlicht.

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