Die VV am 16.3.2016 bestand aus einem öffentlichen und einem nichtöffentlichen Teil.
Im öffentlichen Teil wurde u.a. folgender Antrag fristgerecht von Dr. Zwerenz gestellt und diskutiert:
"Die VV möge beschließen: Die Satzung der KV RLP wird mit Beginn der kommenden Wahlperiode im Jahr 2017 wie folgt geändert: § 8 Vorstand der KV RLP (1) Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern, und zwar der(m) Vorsitzenden und der(m) stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands.
Wichtig zu wissen: Gemäß § 7 der Hauptsatzung müssen für die Beschlussfassung 2/3 der Delegierten anwesend sein und mindestens 2/3 der Anwesenden für die vorgestellten Änderungen stimmen, insofern diese umgesetzt werden sollen.
Es wurden 37 Stimmen abgegeben:
JA 20
NEIN 17
Damit wurde der Antrag von Dr. Zwerenz - wegen der fehlenden 2/3 Mehrheit - abgelehnt.
Schade. Mit einem Verwaltungsapparat wie dem der KV RLP kann die Arbeit von 2 Vorständen (nach meiner Erfahrung sogar besser) und eigentlich auch 2 Geschäftsbereichsleitern geleistet werden, und so ganz nebenbei könnte eine Menge Geld eingespart werden.
Über den nichtöffentlichen Teil kann ich leider nicht berichten. Ausgelöst durch den Rausschmiss von Herrn Martin Schönung (s. Beitrag "News aus der KV RLP" vom 24.1.2016)) kam es zu einem Art Showdown zwischen v.a der Vorsitzenden Frau Dr. Ultes-Kaiser und dem stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Dr. Heinz.
Was mich jetzt nur sehr verwundert ist, dass über diese Auseinandersetzung, die sich über Stunden hingezogen hat, kein Wort verloren wird im nichtöffentlichen Teil der Niederschrift der VV vom 16. März 2016. Damit kann dieser Teil der Sitzung mit oder ohne Konsequenzen nie mehr nachvollzogen werden.
Ist das in Ihrem Sinne liebe Kolleginnen und Kollegen?
Bitte nicht achselzuckend "Machen kann man eh nix" denken!