Die Umsetzung des AIS bleibt einer Rechtsverordnung vorbehalten, deren mögliche Inhalte die Koalition weiter präzisiert hat. So kann das Bundesgesundheitsministerium konkrete Vorgaben machen, dass auch die Inhalte regionaler Arzneimittelvereinbarungen in die Praxissoftware übernommen werden. Das Ministerium kann im AIS zudem Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit der Verordnung "im Vergleich zu anderen Therapiemöglichkeiten" machen. Außerdem kann... Das Gestz setze "ein Signal", in der nächsten Legislatur gehe die Arbeit am AIS weiter. Karl Lauterbach warnte, sollte es der Selbstverwaltung nicht gelingen, die Vorgaben für das AIS im Konsens umzusetzen, werde es die Ersatzvornahme durch die Verordnung geben.