Das Problem, wo die ambulante Versorgung der Patienten außerhalb der Praxisöffnungszeiten stattfindet, muss von uns gelöst werden. Ansonsten droht eine Plünderung des KV-Honorartopfes. Das Triage-System des Ärztenetzes Ingolstadt GOIN (Gesundheitsorganisation Ingolstadt) ist das Vielversprechendste, was in letzter Zeit so auf den Markt kam. Für die Inanspruchnahme der Klinikambulanzen während der Praxisöffnungszeiten könnte eine Notfallgebühr (Vorschlag der KV Schleswig-Holstein) eine Lösung sein: Zum 1.4.2017 werden Erschwernis-Zuschläge und eine Pauschale eingeführt für Patienten, die in der Notaufnahme des Krankenhauses nichts zu suchen haben = Abklärungspauschale (4,74 Euro) erhält die Klinik, die die Patienten in die reguläre vertragsärztliche Versorgung verweist.
Soll die Notfallbehandlung im Krankenhaus während der Sprechstundenzeiten geprüft werden? Klares JA, werden diese Leistungen doch aus unserem Honorartopf bezahlt. Das wissen übrigens die stationären Kolleginnen und Kollegen in der Regel nicht. Damit hier kein innerärztlicher Konflikt entsteht, den wir uns politisch nicht leisten können, sind auf beiden Seiten noch Hausaufgaben zu machen.
So kann es auf Seiten der Niedergelassenen beispielsweise nicht sein, dass auf unseren Anrufbeantwortern ein Text ungefähr so erscheint: Wenden Sie sich an das nächst erreichbare Krankenhaus, oder Die Praxis ist geschlossen, bitte wenden Sie sich an die ärztliche Bereitschaftspraxis. Diesen Text hören die Patienten ab beispielsweise 14 Uhr, die BDZ öffnet aber erst um 19 Uhr. So werden die Patienten natürlich in die Krankenhäuser getrieben.
Die Mitteilungen auf den Anrufbeantwortern müssen stimmen und zeitlich (vom Anrufer = Patient!) umsetzbar sein.