Das Antikorruptionsgesetz noch nicht verabschiedet, wir könnten uns also noch vortrefflich wehren und die Merkmale einer Straftat sind nicht klar beschrieben, noch ein Grund etwas dagegen zu unternehmen, aber bitteschön Bundesärztekammer und KBV.
Das Antikorruptionsgesetz noch nicht verabschiedet, wir könnten uns also noch vortrefflich wehren und die Merkmale einer Straftat sind nicht klar beschrieben, noch ein Grund etwas dagegen zu unternehmen, aber bitteschön Bundesärztekammer und KBV.
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