In Niedersachsen können Ärzte ihre Abrechnung prüfen lassen und anschl. eigenhändig korrigieren.
Seit II/'16 ist es möglich über den "KVN-Abrechnungscheck" die Quartalsabrechnung nach der Plausi-Prüfung noch einmal online zu korrigieren. KV und Ärzte können sich auf diese Weise eine Menge Ärger ersparen.
v.a. entfällt dadurch die Anzeige der KV - wie in RLP - bei der Staatsanwaltschaft.