In der ärztlichen Presse steht das Thema "sektorenübergreifende Versorgung" weiterhin an der Spitze. Wenn das keine Einbahnstrasse wird, also immer nur in Richtung "Ambulantes Krankenhaus" zielt, kann daraus durchaus etwas Sinnvolles werden.
Mit dem nachfolgenden Beispiel aus der Praxis läßt sich die Sektorenübergreifende Versorgung und Bezahlung ganz gut beschreiben.
Einem dementen Patienten, der nichts mehr trank, wurden an extrem heißen Tagen Infusionen s.c. verabreicht, die die Krankenkasse nicht bezahlen wollte. Nach einem Widerspruch des Arztes wurden die Entscheidung geprüft und zurück genommen.
Dann erhielt der Arzt von der Krankenkasse nochmals einen Brief:
In seiner Eigenschaft als Arzt darf dieser seine Patienten in rechtlichen Angelegenheiten nicht beraten (§3 Rechtsdienstleistungsgesetz).Deshalb kann ein Widerspruch nicht anerkannt werden.
aber...."unabhänig von der Rechtswirksamkeit Ihres Widerspruchs haben wir Ihre Ausführungen als medizinische Begründung zur Kenntnisgenommen und die Kostenübernahme für die beantragte Leistung erteilt".
Die sektorenübergreifende Versorgung könnte in diesen und ähnlichen Fällen durchaus hilfreich sein. Die Infusionstherapie zuhause muss eine entsprechend honorierte EBM Leistung werden. Es muss eine Möglichkeit geschaffen werden, dass in Zusammenarbeit mit der Sozialstation oder der BDZ oder dem Kr'haus die Infusion zuhause laufen kann, ohne dass der HA sich die Nacht um die Ohren schlagen muss. Das alles ist jetzt noch ins Unreine gedacht, aber ich bin mir sicher, dass es mit der sektorenübergreifenden Versorgung durchaus umsetzbare Lösungen gibt, die die Therapie des alten Menschen zuhause ermöglichen.