Gesetzliche / Vertragliche Rahmenbedingungen
- Durch das GKV- VersorgungsStärkungsGesetz (GKV VSG) wurden die Regelungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung (WP) neu geordnet (§§ 106 ff. SGB V)
- Wesentliche Änderungen im Bereich der ärztlich verordneten Leistungen:
-Wegfall der Richtgrößen (RG)-Prüfung als Regel-Prüfmethode ab 1.1.2017, aber
- KV und Krankenkassen sollen (andere) geeignete Prüfungen auf der Grundlage statistischer Auffälligkeiten für ärztlich verordnete Leistungen vereinbaren.
- Konkretisierung des Vorrangs der Beratung - Grundlage ist Rahmenvereinbarung der KBV und des GKV-Spitzenverbandes