Der GBA soll politischer werden, stärker am Gemeinwohl ausgerichtet und offener für Innovationen werden. Geht es nach den Gutachtern um Prof. Justus Haucap, sollte die Zahl der unparteiischen Mitglieder von 3 auf 9 steigen, drei davon benannt vom Gesundheitsausschuss des Bundestags. Sie sollen für neun Jahre gewählt werden und keine zweite Amtszeit antreten dürfen. Das Modell sieht vor, den Vertretern der Ärzte, Kassen und Krankenhäusern das Stimmrecht im GBA zu entziehen.
Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Mächtiger geht’s nicht. Der G-BA wurde am 1.1.2004 durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz errichtet. Neben den 4 Trägerorganisationen KBV, KZBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband sind noch die Patientenvertreter antrags- aber nicht stimmberechtigt. Der G-BA steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit BMG. Entsprechend den Vorgaben des Fünften Sozialgesetzbuches SGB V werden Beschlüsse und Richtlinien des G-BA vom BMG geprüft – besser durchgewunken – und nach einer Nichtbeanstandung im Bundesanzeiger veröffentlicht.