Das Urteil des Bundessozialgerichts, wonach Ärzte, dieihre Zulassung an ein MVZ via Anstellung abgeben, dort noch mindestens drei Jahre tätig sein müssen, wirft nicht nur im Versorgungsalltag Probleme auf. Auch juristisch bleiben viele Fragen offen. Wie steht es etwa um das Kündigungsrecht?
MEDI Modell, wie der Übergang in den Ruhestand aktiv gestaltet werden kann: Arztpraxen 2020