Auch Ärger mit den Heilmittelverordnungen?

  • 964 Aufrufe
  • Letzter Beitrag 30 September 2018
Dr. Günter Gerhardt schrieb 20 Juli 2017

Briefe der Krankenkassen zu Ihren Verordnungen ärgern Sie wahrscheinlich auch. Hinzu kommt die berechtigte Angst vor einem - meist fünfstelligen - Regress.

Erfreulich ist es dann umsomehr, wenn Sie eine nachvollziehbare Entscheidung einer Kasse erhalten, wie ich jetzt von der AOK RLP, in die der MDK eingebunden wurde.
Wenn so eine Entscheidung für Sie nicht nachvollziehbar ist, dann sollten Sie sich vertrauensvoll an die Kasse wenden mit der entsprechenden Begründung, evtl. auch unter Vorlage von Befunden. Die werden in der Regel dem MDK nochmals vorgelegt, und die Entscheidung kann  dann auch revidiert werden. 

s.auch ZDF Mediathek  drehscheibe vom 13.Juli 2017 28:28 bis 34:59 Ilona H. Krankenkasse will KG nicht bezahlen, Heilmittelregress.

Übrigens, es war äußerst schwierig, eine Patientin/ einen Patienten zu finden für den ZDF Beitrag und noch schwieriger war es einen Kollegen zu finden, der für eine Stellungnahme vor der Kamera bereit stand: Prof. Rompe aus Alzey hat sich schließlich an einem Sonntag mit mir und dem Kameramann getroffen.

Angehängte Dateien

Sortieren nach: Standard | Neueste | Stimmen
Dr. Günter Gerhardt schrieb 25 Juli 2017

Seit dem 1. Januar 2017 gelten neue Regelungen zum langfristigen Heilmittelbedarf und im März 2017 ist das HHVG (Heil-und Hilfsmittelversorgungsgesetz) in Kraft getreten.

Zum Heilmittelkatalog gibt es jetzt eine Umsetungshilfe, den Ringordner Heilmittel verordnen,kodieren und überprüfen, in dem darüber informiert wird, wie fehlerhafte Verordnungen vermieden werden könne und langfristiger Heilmittelbedarf gegenüber den Krankenkassen begründet wird.

Dr. Günter Gerhardt schrieb 30 September 2018

Heilmittelerbringer

Spahn drückt bei Blankoverordnung aufs Tempo

Kein Schulgeld mehr, bessere Bezahlung, mehr Verantwortung: So will Gesundheitsminister Jens Spahn die Arbeitsbedingungen von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen verbessern.

2020 soll die Blankoverordnung für bestimmte indikationen kommen, kündigte Spahn an.

„Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung in Deutschland. Das muss uns als Gesellschaft mehr wert sein als bisher“, sagte Spahn bei der Vorstellung des entsprechenden Eckpunktepapiers. „Deshalb wollen wir ihre Leistung besser entlohnen, ihren Berufsalltag von Bürokratie befreien und ihnen mehr Kompetenzen geben.“ Außerdem müsse der Zugang zu diesen Berufen vereinfacht und das Schulgeld abgeschafft werden.

Mehr Kompetenzen, das heißt in diesem Fall: Die Blanko-Verordnung soll kommen. „Der GKV-SV und der SHV erhalten den gesetzlichen Auftrag, im Benehmen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bis Ende März 2020 die Indikationen zu vereinbaren, bei denen eine sogenannte Blankoverordnung von Heilmittelleistungen durch Ärztinnen und Ärzte erfolgt“, heißt es dazu.

Bei der Blankoverordnung nehmen Ärzte auch weiterhin Indikationsstellung und Verordnung eines Heilmittels vor. Die konkrete Auswahl der Heilmittelleistung sowie die Bestimmung der Behandlungsfrequenz und der Behandlungsdauer erfolgt aber durch den Heilmittelerbringer.

Dass dann der Arzt nicht mehr alleine für die Wirtschaftlichkeit gerade stehen kann, sieht immerhin auch der Minister ein. „Da bei Anwendung der Blankoverordnung die Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit der Heilmittelversorgung nicht weiter von den Vertragsärzten getragen werden kann, haben GKV-SV und SHV in ihrer Vereinbarung auch die höhere Verantwortung der Heilmittelerbringer für künftige Mengenentwicklungen zu berücksichtigen“, schreibt das BMG dazu weiter. „GKV-SV und SHV erhalten ferner den Auftrag, die Auswirkungen der Blankoverordnung auf das Behandlungsgeschehen und die Ausgaben der GKV nach einem angemessenen Zeitraum zu evaluieren.“

Zudem soll es künftig bundesweit gleiche Preise für gleiche Leistungen bei den Heilmittelerbringern geben. „Um Ungleichbehandlungen zwischen Heilmittelerbringern in den verschiedenen Bundesländern zu beenden, finden ab dem 1. Januar 2020 die Verhandlungen über die Verträge für Heilmittelleistungen einschließlich der Preise zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) und dem Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) statt“, heißt es dazu.
19.09.2018 15:27:20, Autor: ks

Close