Heilmittelerbringer
Spahn drückt bei Blankoverordnung aufs Tempo
Kein Schulgeld mehr, bessere Bezahlung, mehr Verantwortung: So will Gesundheitsminister Jens Spahn die Arbeitsbedingungen von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen verbessern.
2020 soll die Blankoverordnung für bestimmte indikationen kommen, kündigte Spahn an.
„Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung in Deutschland. Das muss uns als Gesellschaft mehr wert sein als bisher“, sagte Spahn bei der Vorstellung des entsprechenden Eckpunktepapiers. „Deshalb wollen wir ihre Leistung besser entlohnen, ihren Berufsalltag von Bürokratie befreien und ihnen mehr Kompetenzen geben.“ Außerdem müsse der Zugang zu diesen Berufen vereinfacht und das Schulgeld abgeschafft werden.
Mehr Kompetenzen, das heißt in diesem Fall: Die Blanko-Verordnung soll kommen. „Der GKV-SV und der SHV erhalten den gesetzlichen Auftrag, im Benehmen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bis Ende März 2020 die Indikationen zu vereinbaren, bei denen eine sogenannte Blankoverordnung von Heilmittelleistungen durch Ärztinnen und Ärzte erfolgt“, heißt es dazu.
Bei der Blankoverordnung nehmen Ärzte auch weiterhin Indikationsstellung und Verordnung eines Heilmittels vor. Die konkrete Auswahl der Heilmittelleistung sowie die Bestimmung der Behandlungsfrequenz und der Behandlungsdauer erfolgt aber durch den Heilmittelerbringer.
Dass dann der Arzt nicht mehr alleine für die Wirtschaftlichkeit gerade stehen kann, sieht immerhin auch der Minister ein. „Da bei Anwendung der Blankoverordnung die Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit der Heilmittelversorgung nicht weiter von den Vertragsärzten getragen werden kann, haben GKV-SV und SHV in ihrer Vereinbarung auch die höhere Verantwortung der Heilmittelerbringer für künftige Mengenentwicklungen zu berücksichtigen“, schreibt das BMG dazu weiter. „GKV-SV und SHV erhalten ferner den Auftrag, die Auswirkungen der Blankoverordnung auf das Behandlungsgeschehen und die Ausgaben der GKV nach einem angemessenen Zeitraum zu evaluieren.“
Zudem soll es künftig bundesweit gleiche Preise für gleiche Leistungen bei den Heilmittelerbringern geben. „Um Ungleichbehandlungen zwischen Heilmittelerbringern in den verschiedenen Bundesländern zu beenden, finden ab dem 1. Januar 2020 die Verhandlungen über die Verträge für Heilmittelleistungen einschließlich der Preise zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) und dem Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) statt“, heißt es dazu.
19.09.2018 15:27:20, Autor: ks