Die Ärzteschaft kritisiert Pläne der Regierung. Die frühe Nutzenbewertung von Arzneien soll bleiben, fordern Organisationen der Ärzteschaft.
Und was Dr. Rainer Hess, der nicht nur mal Vorsitzender des G-BA war, sondern auch Hauptgeschäftsführer der KBV, vorschlägt, ist sicherlich gut gemeint, aber in der Praxis nicht durchführbar "Eine Lösung, die entsprechend der Zielsetzung des AMNOG Arzneimittelinnovationen nach ihrem belegten Zusatznutzen vergüten soll, müsste den Erstattungspreis des Arzneimittels auf diejenigen Subgruppen ausrichten, für die ein Zusatznutzen auch tatsächlich fesgestellt worden ist."
Und Sie liebe Kolleginnen und Kollegen schauen dann vor der Verordnung immer im Internet nach, ob Ihr Patient in eine solche Subgruppe passt.
Zur Erinnerung: Das AMNOG hatte als Ziel, Ärzten die Furcht vor Regressen zu nehmen, die wirtschaftliche Verantwortung vom Arzt auf den Hersteller zu verlagern und die Morbiditätsentwicklung auch von uns weg hin zu den Kr'kassen zu übertragen. Das hat nicht geklappt. Es bleibt für uns das unsägliche Regressrisiko, welches unseren Nachwuchs abschreckt. Ein Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) wird daran wohl auch nichts ändern. Unsere Forderung, für die wir auch kämpfen müssen, muss nach wie vor lauten:
In dem Moment, wo sich Industrie und Kassen - unabhängig davon ob ein Zusatznutzen festgestellt worden ist - auf einen Preis geeinigt haben, ist das Medikament für uns in den Versorgerpraxen wirtschaftlich (natürlich muss die Indikation stimmen). Genauso wie die Kollegin Feldmann das fordert (s.unter KBV fordert Verordnungssicherheit angehängte Datei amnog-novelle)
"was da so alles drin steht, das versteht man ja gar nicht" sagte neulich ein Kollege am Stammtisch zu mir.Recht hat er!!!